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200 Euro Energiepauschale für Studenten – so funktioniert der Antrag

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Von: Leon Malte Cilsik

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Die ersten Studierenden haben die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro vom Bund bekommen. Nun kann auch der Rest die Einmalzahlung beantragen. Wie das geht.

Hamm – Auch wenn Studierende in NRW und dem Rest von Deutschland in vielen Fällen besonders hart von der Inflation und steigenden Energiepreisen betroffen sind, gingen sie bei der Auszahlung der Energiepreispauschale – anders als Millionen Erwerbstätige und Rentner – bislang leer aus. Nur unter bestimmten Voraussetzungen konnten auch sie bereits die finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung erhalten.

Energiepauschale für Studenten: So kann man die 200 Euro beantragen

Doch konnten sich nun, rund ein halbes Jahr nach der ersten Ankündigung, die ersten Studierenden und Fachschüler über ihre Energiepreispauschale von 200 Euro freuen. Es handelt sich dabei aber bislang „nur“ um rund 12.800 Teilnehmer der Pilotphase aus verschiedenen Bundesländern.

Denn insgesamt sind etwa 3,5 Millionen Personen berechtigt, nämlich alle Studierende und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren oder sich zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung befanden.

Energiepauschale für Studierende: BundID notwendig

Da es keine zentrale Stelle gibt, bei der alle Studierenden und Fachschüler erfasst sind, haben Bund und Länder zu diesem Zweck ein digitales Portal für die Auszahlung entwickelt.

Das Portal ist bereits online, eine Antragstellung ist jedoch erst seit dem 15. März möglich. Um doppelte Auszahlungen zu vermeiden, hat die Bundesregierung eine Identifizierung über die sogenannte BundID zur Voraussetzung gemacht.

Dabei handelt es sich um ein 2019 eingeführtes Nutzerkonto, das Amtsgeschäfte digitalisieren soll. Wa.de hat erklärt, wie Studierende ihre BundID schon jetzt anlegen können.

So gibt es die 200 Euro: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Sobald die Beantragung möglich ist, erhalten Berechtigte von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode, welcher als persönlicher Schlüssel zum eigenen Antrag dient.

Bevor sie diesen ausfüllen können, müssen sie sich mit ihrer BundID identifizieren. Die Unterlagen inklusive der Bankverbindung können dann online abgeschickt werden.

Wenn alles geklappt hat, erhalten Studierende und Fachschüler dann per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf ihr angegebenes Konto.

Ob die 200 Euro den Studierenden letztlich die gewünschte Entlastung verschaffen, ist fraglich. So verschärfen beispielsweise neue Gebühren an der Universität Münster die dortigen Geldsorgen und Existenzängste.

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