2G-plus in NRW: In diesen Bereichen gilt die Corona-Regel
2G-plus ist ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Corona. In vielen Bereichen in NRW gilt die Regel zum Ausbremsen der Omikron-Welle.
Hamm - Nordrhein-Westfalen setzt im Kampf gegen das Coronavirus und vor allem zum Eindämmen der Omikron-Welle auf teils strenge Corona-Regel. Ein immer wichtigerer Schlüssel ist dabei 2G-plus. Diese Maßnahme bedeutet: Voraussetzung ist, dass die jeweilige Person immunisiert ist - also geimpft oder genesen - und zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test nachweist.
Deutsches Land | Nordrhein-Westfalen |
Fläche | 34.098 km² |
Einwohnerzahl | 17.925.570 (31. Dezember 2020) |
Corona-Regeln in NRW: Wo überall 2G-plus gilt
Nach den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Runde erhöht sich in NRW die Zahl der Bereiche, in denen 2G-plus gilt. Das geht aus der aktualisierten Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hervor, die ab Donnerstag, 13. Januar, gilt.
Aber wo gilt jetzt überall 2G-plus in NRW als „Eintrittskarte“? Wo haben Ungeimpfte keinen Zutritt mehr und werden ausgeschlossen? Ein Überblick.
Corona in NRW: In diesen Bereichen gilt die 2G-plus-Regel
- Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen), wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
- Sportausübung in Innenräumen (zum Beispiel Fitnessstudios)
- Schwimmbäder/Hallenbäder
- Wellnessangebote (zum Beispiel Saunen, Thermen, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen)
- Betriebskantinen, Schulmensen, Hochschulmensen und vergleichbare Einrichtungen bei der Nutzung durch Personen, die nicht als Beschäftigte, Studierende, Schülerinnen und Schüler, Lehrgangsteilnehmende und so weiter unmittelbar dem Betrieb oder der Einrichtung angehören, wenn diese Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
- Gemeinsames Singen von Chormitgliedern sowie andere künstlerische Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (Spielen von Blasinstrumenten und ähnliches
- Private Feiern mit Tanz, ohne dass das Tanzen den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet
- Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen
- Bordelle, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen
2G-plus in NRW: Wer geboostert ist, braucht keinen zusätzlichen Corona-Test mehr
„Überall, wo man im Freizeitbereich keine Maske tragen kann, haben wir die 2G-plus-Regel“, fasste NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zusammen.
Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der aktualisierten Corona-Schutzverordnung mit den neuen Regeln hatte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) eine wichtige Änderung hinsichtlich 2G-plus angekündigt: „Wer geboostert ist, braucht keinen Test mehr“, hatte er gesagt. „Wir wollen Anreize setzen für das Boostern, weil die Impfung und da insbesondere das Boostern der Weg aus dieser Krise heraus ist.“ Diese Erleichterung gilt in NRW auch für andere Personengruppen.

Für eine frische Impfung, die keine Auffrischungsimpfung ist, gilt dies derweil nicht. Diejenigen benötigen also weiterhin einen negativen Corona-Test, wenn 2G-plus vorausgesetzt wird. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.