Frau nach Hundebiss schwer verletzt – Polizei erschießt Rottweiler

Eine Frau ist vom Hund ihrer Tochter angegriffen und schwer verletzt worden. Hinzugerufene Polizisten töteten das Tier mit mehreren Schüssen.
Lotte – Im Kreis Steinfurt ist am Wochenende eine Frau durch einen Hundebiss schwer verletzt worden. Sie hatte mit dem Rottweiler im Garten gespielt, als das Tier sie angriff. Um die Frau versorgen zu können, musste der Hund nach Angaben der Polizei getötet werden.
Der Vorfall ereignete sich am Samstagnachmittag am Niedersachsenweg in der Gemeinde Lotte. Die 58-Jährige spielte laut Polizei im eingezäunten Garten eines Mehrfamilienhauses mit dem Rottweiler, der ihrer erwachsenen Tochter gehörte. „Nach derzeitigem Kenntnisstand attackierte der Hund die 58-Jährige unvermittelt“, so die Polizei.
Frau nach Biss von Rottweiler schwer verletzt – „Hund ließ sich nicht bändigen“
Der Lebensgefährte der Frau wurde auf die Situation aufmerksam und schritt ein. Er brachte den Hund dazu, von der Frau abzulassen. „Der Hund war weiter aggressiv und ließ sich nicht bändigen“, erläutert die Polizei.
Anwohner verständigten die Polizei und den Rettungsdienst. Da sich der Hund nach Angaben der Polizei „noch im Einwirkungsbereich des Hundes befand“, schossen die hinzugerufenen Beamten mehrfach auf das Tier und töteten den Rottweiler. „Um die Versorgung der Frau zu ermöglichen“, heißt es weiter.
Frau nach Hundebiss schwer verletzt – Polizei erschießt Rottweiler
Die Frau wurde schwer verletzt mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht.
Zunächst hatte die Polizei berichtet, dass der Rottweiler mit einem „gezielten Schuss“ getötet wurde. Nach weiteren Ermittlungen hieß es dann, dass die Beamten mehrfach schossen.
Rottweiler zählen in NRW als Listenhunde, nicht aber als „gefährliche Hunde“
Rottweiler sind in NRW sogenannte Listenhunde. Das heißt, für die Haltung dieser Rasse gelten laut Landeshundegesetz bestimmte Regeln. Rottweiler stehen in NRW nicht auf der Liste „gefährliche Hunde“, sondern zählen zur Kategorie „Hunde bestimmter Rassen“.
Für die Haltung von Rottweilern gelten somit praktisch die gleichen Regelungen wie für gefährliche Hunde (Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Anzeige- und Mitteilungspflicht). Lediglich die Erteilung der Erlaubnis zum Halten dieser Hunde ist etwas weniger streng geregelt.
Rottweiler werden häufig als Spür- und Schutzhunde eingesetzt. So stellte das NRW-Justizministerium im Jahr 2019 den Rottweiler Yam vor, der zu dieser Zeit der einzige Diensthund in Deutschland war, der sowohl Drogen als auch Handys, USB-Sticks und SIM-Karten erschnüffeln konnte.