Friseure im Corona-Lockdown geschlossen: Darf ich mir zuhause die Haare schneiden lassen?
Salons bleiben im Corona-Lockdown in NRW geschlossen. Darf der Friseur zu mir nach Hause kommen, um mir die Haare zu schneiden? Die Sachlage ist eindeutig.
Hamm - Kurz vor Weihnachten glich diese Nachricht für viele sicherlich einem kleinen Schock. Nordrhein-Westfalen und Deutschland gingen in den harten Lockdown, um die Ausweitung des Coronavirus zu bremsen. Von den Regeln waren auch Friseure betroffen: Salons mussten nahezu von jetzt auf gleich schließen. (News zum Coronavirus)
Land | Nordrhein-Westfalen |
Bevölkerung | 17,93 Millionen (2019) |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Ministerpräsident | Armin Laschet |
Daran ändert sich vorerst nichts. Bund und Länder haben den Lockdown erst bis zum 31. Januar, dann bis zum 14. Februar verlängert und einige Corona-Regeln sogar noch einmal verschärft. Geschäfte und Dienstleistungen wie eben das Haareschneiden beim Friseur bleiben vorerst verboten.
Friseur wegen Corona zuhause? Klare Regel zum Thema Haare schneiden in der eigenen Wohnung
Es gibt also nicht allzu viele Möglichkeiten. Sie könnten es selbst mit Schere und Kamm sowie Haarschneider versuchen. Oder eben warten, bis die Salons nach dem Lockdown wieder öffnen dürfen. Darf der Friseur einfach zu mir nach Hause kommen, um mir dort die Haare zu schneiden?
Der Kontakt als solcher wäre nicht verboten: Zwar wurde auch die Corona-Regel bezüglich Treffen weiterer Personen verschärft, aber es gilt: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. So weit, so gut.
Doch das Entscheidende: Der Friseur darf auch Zuhause nicht tätig werden. Denn laut Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind „Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden können (insbesondere Friseurdienstleistung, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen)“, untersagt.
Friseur-Besuch zuhause: Bei Verstoß der Corona-Regel in NRW droht hohes Bußgeld
„Im Grunde geht es bei der Corona-Regelung nicht um eine Betriebsschließung, sondern um eine Tätigkeitsuntersagung“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen auf Nachfrage von wa.de. Eine Ausnahme dieser Regel ist nur bei medizinisch notwendigen Leistungen möglich.
Rechtsanwalt Arndt Kempgens dazu: „Auch wenn viele Menschen die aktuelle ‚Baustelle‘ auf dem Kopf als medizinischen Notfall empfinden, reicht das für eine Ausnahme nach der Coronaschutzverordnung leider nicht aus.“
Wenn sich ein Friseur über diese Corona-Regel hinwegsetzt und er beim Kunden zuhause arbeitet, muss mit krassen Strafen rechnen*, berichtet auch ruhr24.de*. Beim Verstoß dieser Regel („Anbieten einer Dienst- oder Handwerksleistung, bei der ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann“) drohen laut NRW-Coronaschutzverordnung 1.000 Euro Bußgeld. - ruhr24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks