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Luise (12) aus Freudenberg getötet: Welche Strafen den Täterinnen drohen

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Von: Sven Schneider

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Die Mädchen, die Luise (12) aus Freudenberg getötet haben sollen, sind gefunden. Die Täterinnen sind so jung, dass sie strafunmündig sind. Ein Rechtsanwalt erklärt, was das bedeutet.

Freudenberg - Die Fassungslosigkeit über diese grausame Tat war den Ermittlern ins Gesicht geschrieben. Die zwölfjährige Luise aus Freudenberg (Nordrhein-Westfalen) ist tot. Zwei Mädchen aus ihrem Bekanntenkreis gelten haben bereits eingeräumt, Luise mit einem Messer erstochen zu haben. Allerdings sind die Täterinnen im Alter von zwölf und dreizehn Jahren strafunmündig. Ein Experte klärt auf, welche Maßnahmen nun folgen könnten.

Täterinnen von Freudenberg sind strafunmündig - diese Maßnahmen drohen jetzt

„Nach über 40 Jahren im Dienst macht mich dieser Fall sprachlos“, sagte Jürgen Süs, Vizepräsident Polizeipräsidium Koblenz, während der Pressekonferenz am Dienstag. Die Ermittler hatten im Fall der getöteten Luise (12) aus Freudenberg erste schlimme Details an die Öffentlichkeit getragen. Nachdem zwei Kinder im Alter von zwölf und dreizehn Jahren mit der Tat konfrontiert wurden, räumten sie ein, Luise erstochen zu haben. Ihre Angaben konnten durch Beweise belegt werden.

Die beiden mutmaßlichen Täterinnen wurden daraufhin dem Jugendamt übergeben. Beide gelten nach § 19 StGB strafrechtlich schuldunfähig und sind damit nicht strafbar. Bedeutet: Den beiden Mädchen drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen, wie Rechtsanwalt Arndt Kempgens gegenüber wa.de bestätigte.

Freudenberg
Blumen und Kerzen wurden am Fundort des getöteten Mädchens niedergelegt. © Roberto Pfeil/dpa

Die Grenze der Strafmündigkeit gilt ab 14 Jahren. Diese beschreibt das Erreichen eines Alters, ab dem einem Menschen laut Gesetzgeber zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen einzuschätzen und diese bewusst auszuüben. Im Fall der getöteten Luise aus Freudenberg darf die Staatsanwaltschaft demnach keine Anklage erheben.

Getötete Luise aus Freudenberg: Täterinnen droht Unterbringung in Kinderpsychiatrie

Doch wie geht es nun mit den beiden Mädchen weiter, die dringend verdächtigt werden, Luise mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben? „Strafrechtlich ist die Sache abgeschlossen. Das ist ein hochkomplexer Fall für das Jugendamt. Die eigentliche Arbeit fängt jetzt erst an“, sagte Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz, am Dienstag. Die Experten – Ärzte, Psychiater und Betreuer – würden nun vor einer riesigen Herausforderung stehen.

Nach dem Mord an zwölfjähriger Luise in Freudenberg
Polizisten suchen am Fundort des ermordeten Mädchens Luise nach weiteren Hinweisen. © Roberto Pfeil/dpa

Laut Rechtsanwalt Kempgens könne das eingeschaltete Jugendamt Maßnahmen zur Erziehungshilfe anordnen. Zudem würden die familiären Hintergründe durchleuchtet. Zivilrechtliche Ansprüche gegen die Aufsichtspflichtigen können dann geltend gemacht werden, sollte eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen.

Nach Tötungsdelikt in Freudenberg: Droht den Eltern der Täterinnen eine Strafe?

Den vermutlichen Täterinnen droht eine Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Genehmigung eines Familiengerichts. Laut § 1631b BGB erfolgt diese, „wenn dies zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens.

Wer Luise aus Freudenberg getötet hat, ist nicht bekannt - und dabei soll es auch bleiben. „Es geht bei den vermeintlichen Tätern um den Schutz zweier Kinder - deswegen werden wir keine Angaben darüber machen, wie der Tathergang genau vonstattengegangen ist“, erläuterte Florian Locker als Leiter der Mordkommission.

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