Ausgangssperre im MK: Spazierengehen und Radfahren nach 21 Uhr erlaubt
Der Märkische Kreis hat gegenüber unserer Zeitung klargestellt, was er unter körperlicher Bewegung versteht. Demnach dürfen Personen auch nach 21 Uhr unterwegs sein, wenn sie spazierengehen, joggen oder Rad fahren. Wie Polizei und Ordnungsamt dann …