Die Terminvergabe bei den niedergelassenen Ärzten erfolge dagegen in Eigenregie der Patienten in Absprache mit dem jeweiligen Arzt. Der Bund stellt hierbei die Impfstoffe über die Apotheken den Ärzten direkt zur Verfügung.
„Um das noch einmal ganz praktisch darzustellen: Wer einen Termin im Impfzentrum hat, dann aber noch einen früheren Termin in einer Arztpraxis bekommt, den man dann auch wahrnehmen will, sollte den Termin im Impfzentrum umgehend absagen. Das geht beispielsweise über die bekannten Kontaktmöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch über das jeweils zuständige Impfzentrum”, erklärt Laumann.