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Böllerverbot in Dortmund an Silvester 2022: Stadt richtet zwei Verbotszonen ein

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Von: Marvin K. Hoffmann

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Die Stadt Dortmund erklärt zwei Orte an Silvester 2022 zu Böllerverbotszonen. Dadurch sollen Verletzungen durch Feuerwerkskörper reduziert werden.

Hamm/Dortmund – Böller und Raketen gehören für viele Menschen zu Silvester wie der Fußball zu Dortmund. Doch dort wird es in diesem Jahr etwas leiser in der Nacht auf Neujahr – zumindest an zwei Orten in der Innenstadt. Die Stadt Dortmund (NRW) hat nämlich, wie auch schon die Stadt Bielefeld, „Böllerverbotszonen“ verkündet. Die Regelung gilt von Silvester, 31. Dezember 2022, 20 Uhr, bis Neujahr, 1. Januar 2023, 2 Uhr.

Dortmund richtet Böllerverbotszonen an Silvester 2022 rund um Reinoldikirche und Hauptbahnhof ein

Norbert Dahmen, Ordnungs- und Rechtsdezernent der Stadt Dortmund, erklärte, dass Feuerwerk bundesweit zwar generell wieder erlaubt sei. In Dortmund an Silvester 2022 sei das Zünden von Feuerwerkskörpern, die ab Ende Dezember offiziell verkauft werden in den Discountern und Supermärkten, aber eben nicht überall gestattet. Das hat seine Gründe.

Auf einer Karte ist die Böllerverbotszone rund um den Hauptbahnhof eingezeichnet.
Die erste Verbotszone für Pyrotechnik befindet sich rund um den Hauptbahnhof. © Stadt Dortmund

So dürfen die Dortmunder und alle anderen silvesterfeiernden Menschen in der Stadt rund um den Hauptbahnhof bis hin zur Katharinentreppe keine Böller und Raketen zünden zum Jahreswechsel. Die erste Verbotszone wird im Bereich Königswall 16 bis 44 einschließlich Bahnhofsvorplatz, Platz der Deutschen Einheit, Max-von-der-Grün-Platz 1 bis 7, Freistuhl/Ecke Königswall, Katharinenstraße, Kampstraße 42 bis 80, Petrikirchhof, Westenhellweg 67 bis 75 eingerichtet. 

Auch um die Reinoldikirche und den sogenannten Pylon, eine zeltdachartige Konstruktion in der Nähe der Kirche, hat die Stadt Dortmund für Silvester 2022 eine Böllerverbotszone eingerichtet. Diese zieht sich sogar bis hin zum Alten Markt im Zentrum. So werde die zweite Verbotszone im Bereich Platz von Leeds, Brückstraße zwischen Platz von Leeds und Hohe Luft, Reinoldistraße 1 bis 7, Kampstraße 1 bis 5, Friedhof, Willy-Brandt-Platz, Brüderweg 1 bis 3, Kleppingstraße 1 bis 4, Marienkirchhof, Schuhhof, Markt 1 bis 13, Westenhellweg 1 bis 2 und Ostenhellweg 1 bis 19 eingerichtet. Im Umfeld von Kirchen gelte zwar ohnehin ein „generelles Verbot“ von Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Die Stadt Dortmund wolle dies mit der eingerichteten Verbotszone aber noch einmal „unterstreichen“.

Auf einer Karte ist die Böllerverbotszone an Silvester 2022 rund um die Dortmunder Reinoldikirche eingezeichnet.
Auch rund um die Reinoldikirche hat die Stadt Dortmund an Silvester 2022 eine Böllerverbotszone eingerichtet. © Stadt Dortmund

Dahmen kündigte zudem an, die „Böllerverbotszonen wie in den Vorjahren erfolgreich durchzusetzen“. Polizei und Ordnungsamt hatten sich gemeinsam für deren Einrichtung entschieden – und „werden mit verstärkten Kräften vor Ort sein“. „Es soll zu keinen Verletzungen durch Feuerwerkskörper kommen. Am liebsten wäre es mir, wenn überhaupt kein Feuerwerk abgebrannt werden würde, aber die Menschen lieben es nun mal“, sagte der Ordnungs- und Rechtsdezernent der Stadt Dortmund. Gerade in den erklärten Böllerverbotszonen würde es in der Silvesternacht immer verstärkt zu Menschenansammlungen kommen. Die Verletzungsgefahr durch Feuerwerkskörper sei in diesen Bereich daher besonders groß. Etwas überraschte es aber, dass die Stadt zwei weitere bekannte Orte aussparte.

In Dortmund gibt es keine Böllerverbotszonen an Silvester 2022 rund ums U und der Möllerbrücke

So kommt es – vor allem in den Sommermonaten – immer wieder an der Möllerbrücke im Dortmunder Kreuzviertel zu größeren Menschenansammlungen. Auch rund ums Dortmunder U sind immer wieder einige Menschen unterwegs. Nach Erfahrungen der Stadt Dortmund aber offenbar nicht an Silvester. „Im Vorfeld haben wir gemeinsam mit der Polizei auch über diese Orte gesprochen. Aufgrund der Vorjahre haben wir dort aber keine Verbotszonen eingerichtet“, sagte Dahmen. Das „Personenaufkommen“ sei so gering gewesen, „dass es keine Rechtfertigung gab“.

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