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A45 an diesem Wochenende voll gesperrt - Umleitung durchs Volmetal

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Die Talbrücken Brunsbecke und Kattenohl der A45 sollen durch Neubauten ersetzt werden. Die Autobahn wird deshalb am Wochenende (5./6. November) gesperrt.

Lüdenscheid/Hagen - Mehrere Vollsperrungen auf der A45 zwischen Hagen-Süd und Lüdenscheid-Nord kündigte die Autobahn Westfalen für mehrere Wochenenden an. Die Autobahn Westfalen führt nach eigenen Angaben an den A45-Talbrücken Brunsbecke und Kattenohl die turnusmäßigen Hauptprüfungen durch. Beide Brückenbauwerke - die der Talbrücke Rahmede von Aufbau und Konstruktion ähnlich sind - sollen durch Neubauten ersetzt werden.

AutobahnA45
Länge257 km
BundesländerNRW, Hessen, Bayern

Sperrung der A45 zwischen Hagen-Süd und Lüdenscheid-Nord

Für notwendigen Arbeiten muss die A45 zwischen den Anschlussstellen Hagen-Süd und Lüdenscheid-Nord an mehreren Wochenenden jeweils in einer Fahrtrichtung voll gesperrt werden. Um die Sperrzeiten so kurz wie möglich zu halten, werden für die Prüfungen jeweils zwei sogenannte Brückenuntersichtgeräte eingesetzt, teilt die Autobahn Westfalen mit. .

Diese Sperrungen der A45 sind geplant

A45 Kattenohl Brunsbecke Autobahn Sperrung
Weil die Talbrücken Brunsbecke und Kattenohl geprüft werden, wird die A45 zwischen Hagen und Lüdenscheid an fünf Wochenenden gesperrt. © Cedric Nougrigat

Folgende Sperrungen der A45 sind von der Autobahn GmbH geplant:

Die Umleitungen führen über die jeweiligen Bedarfsumleitungen und damit die direkt ins Volmetal (B54). Durch die Vollsperrung der A45 zwischen Lüdenscheid-Nord und Lüdenscheid läuft der Umleitungsverkehr in Fahrtrichtung Dortmund zunächst über die U39 (ab Anschlussstelle Lüdenscheid) und ab Einmündung Heedfelder Straße/L692 (Zubringer Nord) über die U41. In Richtung Frankfurt läuft der Verkehr über die U14. Ab Einmündung Heedfelder Straße/L692 (Zubringer Nord) führt die Umleitung über die U16.

Auch in den Jahren ohne Prüfung steht nach Angaben der Autobahn GmbH jedes Bauwerk unter Beobachtung. Die zuständige Autobahnmeisterei führt jährlich eine ausführliche Besichtigung durch. Nach außergewöhnlichen Ereignissen, wie zum Beispiel Beschädigungen durch Hochwasser, können Sonderprüfungen angeordnet werden.

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