Aus heutiger Sicht überraschend ist die Einschätzung aus der Fachabteilung dennoch, denn bislang wurden alle A45-Ersatzneubauvorhaben als Fall unwesentlicher Bedeutung genehmigt. Die Talbrücke Rahmede unterscheidet sich jedoch in ihrer Konstruktion. Die alte Talbrücke hat anders als andere Brücken einen gemeinsamen Überbau für beide Richtungsfahrbahnen. Für den Neubau sollten nun zwei Brücken eng nebeneinander gebaut werden, was unter damaligen Voraussetzungen ein Planfeststellungsverfahren erfordert haben könnte. Inzwischen sieht die Autobahn GmbH das anders und hat beim Fernstraßenbundesamt die Genehmigung der Talbrücke Rahmede als Fall unwesentlicher Bedeutung beantragt.
Es gibt auch gute Nachrichten rund um die Talbrücke Rahmede: Naturschutzrechtliche Bedenken zur Sprengung sind ausgeräumt.
Die Aktuelle Stunde findet am Mittwoch, 25. Januar, um 10 Uhr statt und wird live auf landtag.nrw.de übertragen.