Doch Staatskanzlei und NRW-Verkehrsministerium in Düsseldorf gaben in den parlamentarischen Befragungen bislang immer an, sie sähen sich außer Stande, solche Fragen zu beantworten. Schließlich seien die Projektakten zur Talbrücke Rahmede an die Autobahn GmbH übergegangen. Die Landesregierung könne daher keine Auskünfte zur Genese des Brückenverfalls mehr geben. Wie berichtet, war die Zuständigkeit für die NRW-Autobahnen zum 1. Januar 2021 an die Autobahn GmbH übertragen worden. In diesem Zuge wurden auch alle Projektakten überreicht. Die Opposition möge sich doch bitte an das Bundesverkehrsministerium wenden. Aber auch von dort gab es bislang wenig Erkenntnisgewinn.
Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, ist die Hinhaltetaktik der Landesregierung schon länger ein Dorn im Auge. In kleinen Schritten nähert er sich der Wahrheit. Nun hat das NRW-Verkehrsministerium eine weitere Kleine Anfrage des Lüdenscheider Abgeordneten beantwortet und muss einräumen, doch über Akten zur Talbrücke Rahmede zu verfügen. Nur um nachzuschieben, dass diese vorhandenen Akten nicht geeignet seien, „eine lückenlose Rekonstruktion der Abläufe und Entscheidungen zu Autobahnprojekten nachvollziehbar (zu) machen.“ Dies sei nur mit den vollständigen Projektakten möglich, die allerdings der Autobahn GmbH übergeben worden seien. Auskunft könne weiter nur der Bund erteilen, man werde die Anfragen aus NRW aber an das Bundesverkehrsministerium weiterleiten.
Gleichwohl kann Dudas einen Teilerfolg verbuchen, denn die Landesregierung gibt zu, dass sie doch noch Unterlagen zur Talbrücke Rahmede im Archiv hat. Wie aus der Antwort des NRW-Verkehrsministeriums hervorgeht, liegen „beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vereinzelt Auszüge dieser (Projekt-)Akten in digitaler Form in lokalen Verzeichnissen vor.“ Und nicht nur dort gibt es Notizen: „Bei den im Verkehrsministerium vorhandenen Unterlagen aus dem Zeitraum 2017 bis Bekanntgabe der Sperrung, die in einem Zusammenhang mit der Talbrücke Rahmede stehen, handelt es sich um Dokumente, die zum Beispiel als Grundlage für Terminvorbereitungen dienten und in denen neben vielen anderen Projekten auch die Talbrücke Rahmede und der Ausbauabschnitt der A45 zwischen den Anschlussstellen Lüdenscheid (Nord) und Lüdenscheid enthalten ist. Darunter sind auch Unterlagen zu Planungsbereisungen und Besprechungen der Fachabteilung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, bei denen mit geringer Detailtiefe zu allen Bundes- und Landesstraßen informiert worden ist, und die Berichte der Bauwerksprüfung der Talbrücke Rahmede aus den Jahren 2017 und 2020.“ Im Gegensatz zu früheren Anfragen sei der Zeitraum diesmal nicht begrenzt worden, sodass nun auch Unterlagen erfasst wurden, die „bislang nicht Teil der Debatte waren“. Hierzu gehöre „ein Instandsetzungsentwurf der Rahmede-Talbrücke, der 2012 durch das damals für Verkehr zuständige Bundesministerium genehmigt wurde und 2014 zugunsten eines Ersatzneubaus verworfen worden ist“.
Der Frage, ob der beschlossene Neubau der Talbrücke Rahmede dann 2018 unter NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst allerdings auf politischen Druck zurückgestellt wurde, will die Opposition weiter nachgehen. Sie hofft auf eine entsprechende Notiz in den Unterlagen, deren Existenz nun erstmals eingeräumt wurde.