Vier Lüdenscheider bleiben Weihnachten im Knast auf Mallorca

Nach wie vor sitzen vier junge Männer aus Lüdenscheid im „Centro Penitenciario de Mallorca“, dem größten Gefängnis auf der Urlaubsinsel, in Untersuchungshaft – und werden über Weihnachten wohl auch dort bleiben.
Lüdenscheid/Mallorca - Die spanischen Ermittler werfen ihnen vor, im Juli eine junge Urlauberin aus Hannover in einem Hotelzimmer gemeinschaftlich vergewaltigt zu haben. Ein weiterer Beschuldigter kam im September gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 10 000 Euro auf freien Fuß und befindet sich wieder in Lüdenscheid.
Die restlichen vier Lüdenscheider hoffen weiterhin darauf, dass das Verfahren in Deutschland und damit in ihrer Muttersprache stattfinden kann. Das erklärte einer der Verteidiger, der Essener Rechtsanwalt Nikolai Odebralski, auf Anfrage unserer Redaktion. „Die Situation ist für meinen Mandanten sehr belastend.“
Er habe den jungen Mann wenige Wochen nach dessen Festnahme durch die Policia Nacional in der Haftanstalt besucht und mit Hilfe spanischer Juristen vor Ort einen „Freiheitsantrag“ gestellt. Der sei jedoch abgewiesen worden. Ein weiterer Antrag durch mallorquinische Rechtsanwälte sei in Vorbereitung, so Odebralski weiter. „Ich verstehe nicht, dass sich die spanische Justiz dermaßen quer stellt.“ Die Beweissituation sei „eher dürftig“.
Kein Übernahmeantrag
Theoretisch gibt es eine weitere Möglichkeit für Odebralskis Schützling, nach Deutschland zurückkehren zu dürfen. Doch dafür müsse die Staatsanwaltschaft Hagen bei den spanischen Behörden einen Antrag auf Übernahme des Verfahrens stellen. Das habe die Hagener Behörde jedoch nach mehreren Gesprächen mit ihm „ohne Begründung abgelehnt“, sagt der Essener Verteidiger. „Auch das kann ich nicht verstehen.“
Der Vorteil eines Verfahrens in Deutschland läge nach Odebralskis Worten nicht nur in einer einfacheren Kommunikation zwischen Beschuldigtem und den Justizbehörden. „Das spanische Sexualstrafrecht ist außerdem viel härter als das deutsche.“ Der Tatbestand der Vergewaltigung wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft. Das spanische Gesetzbuch sieht für Vergewaltiger Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vor.
Der 24-Jährige, der das Gefängnis in Palma de Mallorca im September verlassen und nach Deutschland ausreisen durfte (wir berichteten), wird von dem Iserlohner Rechtsanwalt Andreas Trode verteidigt. Trode macht auf Anfrage keine Angaben zum Stand des Verfahrens gegen seinen Mandanten und beruft sich dabei auf seine anwaltliche Schweigepflicht.
Kontakt zur Familie
Nikolai Odebralski hat mit seinem Mandanten nach eigenen Worten ein einziges Mal sprechen können. „Doch ich stehe in sehr engem Kontakt mit seiner Familie.“ Der Jurist aus Essen hat sich auf Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten. Er betreut nach eigenen Angaben jährlich etwa 800 bis 1000 Betroffene von Tatvorwürfen wie sexueller Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie oder andere Sexualdelikte.
Die vier Lüdenscheider sehen also einem Weihnachtsfest in der Gefängniszelle entgegen. In den Genuss einer Amnestie kommen sie nicht. In Deutschland hingegen kommen in diesem Jahr rund 1000 Häftlinge vorzeitig auf freien Fuß und können so Weihnachten zu Hause feiern. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Im Gefängnis in Palma waren im vergangenen Jahr 1050 Menschen inhaftiert, davon rund sieben Prozent Frauen. Nach Medienberichten sitzen derzeit etwa 20 Deutsche im „Centro Penitenciario de Mallorca“ ein – darunter die vier jungen Männer aus Lüdenscheid.




