Antrag nur schriftlich möglich
Vier Hochzeiten, eine Silberhochzeit: Gastgeber melden Partys an
Seit dem 1. Oktober herrscht eine Anmeldepflicht für Privatfeiern. So läuft es bisher für das Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid, und das muss beachtet werden:
Lüdenscheid - Insgesamt sechs Anmeldungen von Privatfeiern mit bis zu 150 Personen sind bis Montagmittag beim Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid eingegangen. Vier Hochzeiten und eine Silberhochzeit seien angemeldet, sagt Pressesprecherin Marit Schulte. Bei einem weiteren Antrag werde geprüft, ob es sich um einen außerordentlichen Anlass handele.
Seit Inkrafttreten der Anmeldepflicht für Privatfeiern im öffentlichen Raum am 1. Oktober habe es ein hohes Aufkommen an telefonischen Nachfragen zur Neuregelung gegeben, wie Schulte sagt.
Zu außerordentlichen Anlässen zählen zum Beispiel Hochzeiten oder Taufen. Die Anmeldung muss spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung eingereicht werden. Auch für Privatfeiern mit weniger als 50 Personen im öffentlichen Raum gilt laut Stadt, dass diese nur zu einem außerordentlichen Anlass stattfinden dürfen.
Die sechs vorliegenden Anträge für den Zeitraum bis zum 11. Oktober würden derzeit geprüft, sagt Schulte, die darauf hinweist, dass Anmeldungen ausschließlich auf schriftlichem Wege vorgenommen werden können. Ein Formular für die Anmeldung und eine Checkliste für Privatfeiern im öffentlichen Raum finden sich auf der städtischen Homepage.