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Tod eines Spielerberaters in Lüdenscheid: 24-Jähriger angeklagt

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Von: Jan Schmitz

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Kerzen vor der Wohnung des Verstorbenen am Freitag.
Kerzen vor der Wohnung des Verstorbenen am 23. Juli 2021. © Cedric Nougrigat

Der Tod eines früheren Spielerberaters (unter anderem Mo Dahoud, Emre Can) und ehemaligen BVB-Jugendtrainers aus Lüdenscheid wird mehr als anderthalb Jahre nach der Tat juristisch aufgearbeitet.

Lüdenscheid – Vor dem Landgericht Hagen muss sich ab Dienstag, 31. Januar, ein 24-jähriger Mann aus Lüdenscheid (NRW) verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung mit Todesfolge vor. Angesetzt sind vor der Großen Strafkammer acht Verhandlungstage. Das Urteil soll spätestens am 23. Februar fallen.

Der Fall hatte im Juli 2021 in ganz Deutschland Wellen geschlagen. Das Opfer ist ein bekannter Spielerberater, der bundesweit aktiv war und mehrere Bundesligaspieler vertreten hatte. Eine Mordkommission ermittelte, nachdem der Lüdenscheider am 22. Juli 2021 tot in seinem Hausflur aufgefunden worden war. Vorausgegangen war laut Anklage eine Auseinandersetzung mit dem mutmaßlichen Täter in seiner Wohnung an der Werdohler Straße.

Dabei soll der damals 22-Jährige den Spielerberater ins Gesicht geschlagen haben. Durch den Schlag soll es laut Gerichtsmitteilung zu einer Verletzung der linken Arteria cerebelli inferior anterior gekommen sein. Dies löste eine Hirnblutung aus (Subarachnoidalblutung), an der das Opfer verstarb. Laut Gericht geht die Staatsanwaltschaft nicht davon aus, dass der Angeklagte den Geschädigten vorsätzlich getötet hat. Der mutmaßliche Täter habe unmittelbar um Hilfe gerufen.

Tod eines Spielerberaters in Lüdenscheid: 24-Jähriger angeklagt

Der mehrfach vorbestrafte 24-jährige Lüdenscheider hat gegenüber den Ermittlern eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Spielerberater eingeräumt. Als Grund hat er – laut Landgericht – angegeben, „dass der Geschädigte ihm Geld geschuldet und gegen Geld Oralverkehr angeboten habe“. Warum sich der Angeklagte überhaupt noch einmal bei dem späteren Opfer einfand, konnte bisher allerdings nicht aufgeklärt werden, denn nach den Erkenntnissen der Polizei soll der Geschädigte kurz vor der Tat in Begleitung des Angeklagten dreimal vergeblich versucht haben, bei der Sparkassenfiliale am Kluser Platz Geld abzuheben – das letzte Mal circa 25 Minuten vor der Tat. Anschließend hätten sich der Angeschuldigte und der Geschädigte getrennt.

Im Verlaufe der Ermittlungen ging die Polizei auch Hinweisen auf ein Notebook nach, das der Angeklagte nach eigener Aussage mitgehen ließ und auf dem sich Kinderpornos befunden haben sollen. Dies wurde laut Landgericht von der Staatsanwaltschaft inzwischen als bloße Schutzbehauptung des Angeklagten gewertet. Denn zum einen sollen weder der 24-Jährige noch die Zeugin, die den Angeklagten zur Wohnung des Geschädigten begleitet haben soll, nach der Tat ein Notebook bei sich geführt haben.

Zum anderen kamen die Ermittler zu dem Ergebnis, dass der Spielerberater ein Notebook der vom Angeklagten beschriebenen Art gar nicht besessen habe. Trotz umfangreicher Überprüfung der sichergestellten elektronischen Geräte des Getöteten wurden nach Angaben des Landgerichts keinerlei kinderpornographische Dateien gefunden. Es gebe lediglich Hinweise darauf, dass der Getötete sexuelle Kontakte zu jungen Männern gehabt habe – in keinem Fall jedoch zu Minderjährigen.

Dem Angeklagten drohen bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft. Zwei Brüder des Getöteten haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

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