Behörden arbeiten zusammen
Silvester-Streife: So kontrollieren Ordnungsamt und Polizei zum Jahreswechsel im MK
Die Silvesterfeier darf nur im kleinsten Kreise stattfinden. Die Einhaltung der Vorgaben der Bundesregierung kontrollieren Ordnungsamt und Polizei zusammen.
Lüdenscheid - Das Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid ist mit seiner Coronastreife zwischen den Feiertagen im Einsatz und überprüft die Einhaltung der Corona-Regeln. Auch Quarantänekontrollen finden in dieser Zeit statt.
An Silvester arbeiten die Mitarbeiter der Polizeiwache Lüdenscheid eng mit dem Ordnungsamt zusammen. Am Abend und in der Nacht kontrollieren gemischte Zweier-Teams mit jeweils einem Beamten der Polizei und einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes in mehreren Silvester-Streifen. Darauf haben sich Bürgermeister Sebastian Wagemeyer und der Leiter der Polizeiwache Lüdenscheid, Volker Mürmann, geeinigt und setzen damit die gute Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsbehörde fort.
Kein explizites Böllerverbot
Genaue Bereiche in denen es ein Böllerverbot gibt, hat die Stadt im Gegensatz zum vergangenen Jahr nicht definiert. Befürchtungen, dass es deshalb große Feuerwerke geben wird, hat die Führungsriege in Lüdenscheid jedoch nicht: „Der Verkauf von Böllern und Raketen ist in diesem Jahr sowieso verboten. Außerdem appellieren wir hier an die Vernunft der Lüdenscheider“, sagt Pressesprecherin Marit Schulte, die ergänzt: „Da in diesem Jahr keine Kneipen oder Gaststätten geöffnet sind, gehen wir nicht davon aus, dass es im Innenstadtbereich zu größeren Menschenansammlungen kommen wird.“
An den Weihnachtsfeiertagen ist das Ordnungsamt in Rufbereitschaft und über die Kreisleitstelle unter der Rufnummer 02351-10650 erreichbar.
Angesichts der weiter steigenden Zahl der Corona-Neuinfektionen vor den Weihnachtsfeiertagen appelliert der Bürgermeister an die Lüdenscheiderinnen und Lüdenscheider, sich auch an den Festtagen an die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln zu halten: „Gerade jetzt ist es wichtig, unnötige Kontakte zu vermeiden und damit gerade ältere oder vorerkrankte Familienmitglieder zu schützen.“