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Schwarzfahrer geht gleichgültig ins Gefängnis

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Von: Olaf Moos

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Lüdenscheid - Omsk, seine Geburtsstadt in Sibirien, liegt mehr als 5000 Kilometer weit entfernt. Der 44-Jährige sitzt da in seiner Adidas-Jacke auf der Anklagebank und wirkt, als sei ihm nicht nur das inzwischen völlig egal. Hochgradig heroinsüchtig, keinen Beruf erlernt, keine Arbeit, Hartz-IV-Bezug, keine Frau, keine Kinder, dafür zehn Vorstrafen im Register. Gestrandet. Gesichtsausdruck: zwischen traurig und gleichgültig.

Es geht mal wieder um Schwarzfahrten mit der Bahn. Siebenmal erwischten ihn Kontrolleure zwischen Lüdenscheid und Hagen. Wie hoch die Dunkelziffer ist, bleibt natürlich verborgen. Er muss immer nach Schwerte, um sein Methadon abzuholen. Und es steht ihm ein Freiticket zu. „Aber darum habe ich mich nicht gekümmert.“

Der Prozess gegen den 44-Jährigen war schon mal auf den 6. Januar angesetzt. Es war ihm egal, er ist nicht gekommen. Nach einer Bewährungsstrafe im September ‘15 sollte er mit der Bewährungshilfe zusammen arbeiten. Der zuständige Sozialarbeiter sagt, eine „große Kooperationsbereitschaft“ sei „nicht zu erkennen“. 31 Gesprächstermine hat man ihm angeboten. 21 davon hat er geschwänzt. Strafrichterin Kristina Thies fragt den Angeklagten: „Was soll ich mit Ihnen machen?“ Der antwortet knapp: „Bestrafen!“

Amtsanwalt Markus Desecar beantragt neun Monate Gefängnis ohne Bewährung. Strafverteidiger Frank Peter Rüggeberg hält das „für zu hoch gegriffen“ und plädiert auf sechs Monate. Auch das weckt den Angeklagten nicht aus seiner Lethargie.

Das Urteil lautet schließlich auf sieben Monate „ohne“. Sie habe, erklärt Richterin Thies, auch kein Problem mit einer Zurückstellung der Strafvollstreckung, um den Weg für eine Therapie freizumachen. Doch auch das bleibt ohne konkrete Reaktion.

Als das Urteil verkündet ist, interessiert den Mann dann doch noch etwas. „Wie lange dauert es, bis ich rein muss?“ Er müsse noch eine Kleinigkeit regeln vorher. Rüggeberg erläutert: „Er hat Probleme, sein Tier versorgen zu lassen.“ Bis zum Haftantritt dauert es vielleicht zwei Monate. „Ist gut!“ Der Verurteilte verzichtet auf Rechtsmittel.

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