Nach Brand an Düppelstraße: Therapie und Chance auf Bewährung

Lüdenscheid - Die 37-jährige Drogensüchtige, die im August ihre Wohnung an der Düppelstraße angezündet hat, ist glimpflich davongekommen.
Das Hagener Schwurgericht verurteilte die Frau gestern wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Das Gericht ordnete ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Den Vorwurf des Mordversuchs ließen die Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallen. Rechtsanwalt Frank Peter Rüggeberg äußerte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. „Aus Sicht der Verteidigung konnte es besser nicht laufen.“
In seinem Plädoyer hatte Rüggeberg einen Tötungsvorsatz seiner Mandantin ausgeschlossen und von einer fahrlässigen Tat gesprochen. „Sie hat Kerzen brennen lassen, als sie losging, um sich Drogen zu besorgen.“ Zwei Nachbarinnen im Erdgeschoss waren dem brennenden Haus unverletzt entkommen.
Auch Staatsanwalt Nils Warmbold ging in seinem Schlussvortrag vor der Urteilsverkündung von mildernden Umständen aus. Nach dem Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens könnten eine vorübergehende seelische Störung und verminderte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb befürwortete Warmbold die „Maßregel zur Besserung und Sicherung“ als Chance für die Lüdenscheiderin. Die Absicht, ihre Mitbewohner in dem Mietshaus an der Düppelstraße durch die Brandlegung im Dachgeschoss umbringen zu wollen, hatte die 37-Jährige auch aus Sicht des Anklägers nicht.
„Wer Menschen töten will, legt den Brand eher unten.“ Die Angeklagte habe außerdem keine Brandbeschleuniger benutzt und keinen Fluchtweg blockiert. „Für eine Tötungsabsicht ist kein Motiv erkennbar“, so der Staatsanwalt. Auch von Drohungen gegen Leib und Leben ihrer Nachbarn sei nichts bekannt.
Die gelernte Sozialhelferin äußerte in ihrem letzten Wort vor dem Urteil die Hoffnung, „dass ich eine Therapie bekomme“. Derzeit ist sie im Zentrum für forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn untergebracht, wo sie nach den Worten einer Oberärztin als „Musterpatientin“ gilt.
Ihr Verteidiger sagte, es sei „gut, dass sie in einer Therapie ist“, sie nehme alle Angebote an, habe aber Angst, dass sie ewig im Maßregelvollzug bleiben muss.
In der Urteilsbegründung skizzierte die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen die nähere Zukunft der Lüdenscheiderin. Demnach werde die Therapie zwei Jahre dauern, danach bestehe die Chance, auf Bewährung in die Freiheit entlassen zu werden und den weiteren Lebensweg unter Führungsaufsicht und in Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe zu gehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.