Ab Montag neue Regeln
Maskenpflicht in Lüdenscheider City: Welche Maske muss ich jetzt wo tragen?
Welche Maske zu welchem Anlass? Die neue Coronaschutzverordnung wirft beim Thema Masken mehr Fragen auf als sie beantwortet. Zumindest die Stadt Lüdenscheid drückt zwei Augen zu - in ihrer Maskenpflicht-Zone in der Innenstadt.
Ab dem Montag gilt in allen Geschäften, Bussen und Bahnen, Tankstellen, Arztpraxen, Kliniken sowie bei Gottesdiensten in Lüdenscheid die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. So sieht es die neue Coronaschutzverordnung vor. Zu den medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen gehören OP-Masken (Norm: EN 14683), FFP2-Masken (CE-Zeichen, Norm: EN149) und Masken des Standards KN95/N95.
Wie Stadtsprecherin Marit Schulte auf Anfrage mitteilte, genügt für den Besuch in der Innenstadt, in der seit Ende Oktober in vielen Bereichen eine Maskenpflicht gilt, aber auch weiterhin eine Alltagsmaske aus Stoff. Dennoch rechnet die Stadtsprecherin damit, dass fast alle Passanten künftig Medizin-Masken tragen.
„In der City ist man ja meist nur, wenn man auch vorhat, in ein Geschäft zu gehen“, glaubt Stadtsprecherin Schulte nicht an Masken-Wechsler. Ob die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Lüdenscheider Innenstadt über den 31. Januar hinaus verlängert wird, steht noch nicht fest. Eine Entscheidung darüber soll in der kommenden Woche fallen, sagt Marit Schulte.
Im Rathaus oder anderen öffentlichen Gebäuden müssen Besucher übrigens keine medizinischen Masken tragen, auch hier reicht eine Alltagsmaske. „Wir halten die Abstände konsequent ein“, sagt Schulte. Besuche sind zudem nur nach Terminabsprache möglich.