Stadt erlässt doch noch eine Allgemeinverfügung
Stadt im MK weitet Maskenpflicht in der Innenstadt noch aus
Die Stadt Lüdenscheid hat noch einmal nachgebessert. In Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium wurde am Mittwoch doch noch eine neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt bekanntgemacht. Neu dabei ist nun die Knapper Straße bis zur Kreuzung Lessingstraße.
Lüdenscheid – Noch am vergangenen Freitag und damit zwei Tage vor Ablauf der alten Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht hatte die Stadtverwaltung mitgeteilt, auf eine neue Verfügung verzichten zu können, da sich die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske in Einkaufsstraßen schon aus der aktuellen Coronaschutzverordnung ergebe. Dort sei in Paragraf 3 festgeschrieben, dass im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf den zugehörigen Parkflächen und auch auf den Zuwegungen zu den Geschäften das Tragen einer Alltagsmaske vorgeschrieben ist (Absatz 2.1a).
Stadt | Lüdenscheid |
Landkreis | Märkischer Kreis |
Einwohnerzahl | 72.313 (Stand: 31.12.2019) |
Dabei komme es auch nicht darauf an, ob ein Geschäft derzeit geöffnet ist oder nicht, erläuterte die Stadtverwaltung am vergangenen Freitag. Eine Nachfrage unserer Zeitung ergab, dass das NRW-Gesundheitsministerium das anders sieht. Der genannte Absatz beziehe sich ausdrücklich auf geöffnete Geschäfte. In der Folge blieb unklar, ob die Maskenpflicht in der City rechtssicher sanktioniert werden könnte.
Stadt im MK weitet Maskenpflicht in der Innenstadt noch aus: Stadt Lüdenscheid „geht auf Nummer sicher“
Nach dem LN-Bericht vom vergangenen Samstag nahm die Stadt noch einmal Kontakt zum Ministerium auf – und legt nun doch eine Allgemeinverfügung vor. „Damit gehen wir auf Nummer sicher, jetzt hat alles seine Richtigkeit“, erklärt Stadtsprecher Sven Prillwitz. Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 14. Februar und weitet ihren Geltungsbereich noch aus. Wie die Stadt am Mittwoch mitteilte, zählt die Knapper Straße zu den „Haupt-Fußgängerzonen“ in der Innenstadt. Wegen der Vielzahl an Geschäften, Arztpraxen und Imbissbuden handle es sich darüber hinaus um eine besonders belebte Straße.
Die „besondere Enge der Fußgängerwege“ mache es daher erforderlich, dass Passanten auch hier Mund und Nase bedecken. Dafür seien medizinische Masken ebenso wie Alltagsmasken geeignet. Alternativ können hierfür auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden. Die Maskenpflicht auf der Knapper Straße gilt für den Gesamtver-lauf, das heißt vom Ende des Sternplatzes bis zur Einmündung Lessing- beziehungsweise Parkstraße.
Stadt im MK weitet Maskenpflicht in der Innenstadt noch aus: Inzidenz soll unter 50 fallen
Außerdem besteht die Maskenpflicht weiterhin für folgende Straßen und Plätze (im Bereich der Fußgängerzonen): Rathaus- und Sternplatz, Altenaer Straße, Wilhelmstraße, Sterngasse, Jockuschstraße, Karussellplatz, Schillerstraße, Grabenstraße, Schemperstraße, Corneliusstraße, Ringmauerstraße, Luisenstraße, Marienstraße, Herzogstraße, Annengasse, Alte Rathausstraße, Kirchplatz, Kirchsteige, Graf-Engelbert-Platz, Neugasse, Domgasse, Altgasse.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind ausschließlich Kinder bis sechs Jahre und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zuzumuten ist. In diesem Fall muss auf Verlangen allerdings ein ärztliches Attest vorgezeigt werden können. Die Maskenpflicht gilt an sieben Tagen die Woche von 8 bis 20 Uhr und orientiert sich überwiegend an den Öffnungszeiten der Geschäfte. Diese Regelung sei eine von vielen, mit denen die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden soll. Die Sieben-Tages-Inzidenz des Märkischen Kreises lag am Mittwoch bei 103,6. Das bundesweite Ziel bestehe darin, den Wert bis Mitte Februar auf unter 50 zu senken.