Mann soll Ehefrau getötet haben: Familiendrama in Lüdenscheid

Lüdenscheid - Es hat rund sechs Wochen gedauert, bis die Behörden bestätigten: Am Blücherweg ist eine 77-jährige Frau an Folgen von Gewalteinwirkung gestorben. Ihr Ehemann steht unter dringendem Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge.
In einer Wohnung am Blücherweg in der Nähe des Bräucken-Kreuzes hat sich offenbar ein tödliches Familiendrama ereignet.
Wie die Behörden erst sechs Wochen nach der Tat auf Anfrage bestätigen, steht ein 79-jähriger Lüdenscheider im Verdacht, Mitte November seine um zwei Jahre jüngere Ehefrau umgebracht zu haben.
Als Einsatzkräfte die Wohnungstür aufbrachen, fanden sie die Leiche der Frau und ihren schwerst verletzten Mann. Er hatte sich nach derzeitigem Ermittlungsstand selbst ein Messer in den Hals gestoßen.
Tathergang nicht geklärt
Was genau sich in der Wohnung des Ehepaares abgespielt hat, ist längst nicht geklärt. Der Beschuldigte hat nach Angaben des ermittelnden Oberstaatsanwaltes Bernd Haldorn „körperliche Gewalt gegen seine Frau eingestanden“, aber auf Anraten seines Verteidigers, Rechtsanwalt Frank Peter Rüggeberg, keine weiteren Einzelheiten genannt. Außerdem gilt der 79-Jährige – neben den Verletzungsfolgen – wegen massiver gesundheitlicher Probleme als eingeschränkt vernehmungsfähig.
Am 14. November hatten die Kinder des Ehepaares Polizei und Rettungskräfte alarmiert, nachdem sich die Eltern nicht mehr bei ihnen gemeldet hatten. Das Opfer war zwei Tage vor dem Auffinden noch gesehen worden. Die Ermittlungsbehörden gehen daher von einem Tatzeitraum zwischen dem 12. und 14. November aus.
Frau schwer verletzt und an Essensresten erstickt
Der Beschuldigte musste im Klinikum Hellersen notoperiert werden und wurde anschließend in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegt. Die Obduktion der Leiche seiner Frau ergab, dass die 77-Jährige durch Gewalteinwirkung schwer verletzt worden war und an erbrochenen Essensresten erstickt ist.
Der Tatverdacht der Staatsanwaltschaft gegen den Ehemann lautete zunächst allgemein auf Tötungsdelikt, inzwischen läuft das Verfahren auf eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge hinaus. Darauf steht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren.
Ermittler sind offenbar zunächst von Selbstmord ausgegangen
Der Beschuldigte soll laut Haldorn psychiatrisch begutachtet werden. Inzwischen ist der Mann wieder auf freiem Fuß. Rüggeberg erwirkte für seinen Mandanten einen Haftprüfungstermin, der am 21. Dezember mit einem Beschluss auf Haftverschonung endete. Darauf wurde der 79-Jährige in ein öffentliches Krankenhaus verlegt, in dem er sich nach wie vor aufhält.
Dass Polizei und Staatsanwaltschaft den Vorfall wochenlang vor der Öffentlichkeit geheimgehalten haben, liegt augenscheinlich an den Umständen des Auffindens. Offenbar waren die Ermittler zunächst von einem sogenannten erweiterten Selbstmord ausgegangen.
Oberstaatsanwalt Haldorn bestätigt lediglich, „zurückhaltend vorgegangen“ zu sein.