Lüdenscheid - Ein vielfach vorbestrafter Lüdenscheider muss sich wegen Ladendiebstahls in zwei Fällen sowie Hausfriedensbruchs vor der Strafrichterin verantworten. Der Angeklagte ist Bewährungsversager und bangt um seine Freiheit.
Die Bewährungshelferin ist um positive Formulierungen bemüht. Man arbeite gerade an einer „besseren Kontakthaltung“, sagt sie. Heißt im Klartext: Der Angeklagte (39) hat Gesprächstermine geschwänzt.
„Insgesamt“, sagt sie weiter, habe sie „einen guten Eindruck – wenn da nicht diese drei neuen Anklagen wären“. Bedeutet: Zwei der drei Taten hat er unter laufender Bewährung begangen. Damit dürfte eine abermalige Bewährungschance in weiter Ferne liegen.
Doch es gibt auch Aspekte, die für den Lüdenscheider sprechen. Er sitzt, sichtlich nervös und zappelig, neben Strafverteidiger Franz-Günter Heß, sagt „Es tut mir wirklich leid“ und „Ich hab’ mein Leben jetzt im Griff“.
Warum er im Stern-Center Eau de Toilette für 65 Euro oder eine Dose Red Bull für 1,84 Euro geklaut hat, kann er nicht erklären. „Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat.“ Außerdem ist ein Hausfriedensbruch angeklagt.
Heß nennt die Vergehen seines Mandanten „im Prinzip Peanuts“ und regt an, dessen Bewährungszeit um zwei Jahre zu verlängern. Nur in einem Punkt zeigt sich der Angeklagte etwas renitent. Er wisse nichts von einem Hausverbot im Stern-Center.
Aber zwei Detektive bestätigen, dass sie gegen den Mann ein Betretungsgebot verhängt haben – „lebenslänglich“. Strafrichterin Thies mutmaßt, vielleicht habe der Ladendieb das nicht verstanden. Doch einer sagt: „Wir haben Zettel in allen möglichen Sprachen dabei, da steht das drauf, und wir zeigen sie den Dieben.“
Dass der Angeklagte trotz einer Liste mit „Vorstrafen ohne Ende“ (Thies) und trotz seines Bewährungsversagens nun tatsächlich nicht ins Gefängnis muss, hat er zwei Umständen zu verdanken. Er geht seit einem halben Jahr einer geregelten Arbeit nach. Und nächste Woche darf seine Ehefrau mit den drei Kindern endlich aus Marokko einreisen.
Die Richterin verurteilt den 39-Jährigen zu acht Monaten mit Bewährung. „Das ist Ihre letzte Chance!“