Schluchzen und Weinen im Gerichtssaal: So lauten die Urteile im Brandstifterprozess

[Update, 18.37 Uhr] Lüdenscheid - Der Prozess nach der schweren Brandstiftung an der Bayernstraße in Lüdenscheid ist zu Ende. Das Hagener Schwurgericht hat ein deutliches Urteil gefällt.
Der Schwurgerichtsprozess wegen des Brandes zweier Wohnhäuser an der Bayernstraße ist beendet. Die Richter verurteilten den 32-jährigen Hauptangeklagten wegen versuchten Mordes in 27 Fällen in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren.
Seine Frau (28) soll wegen Beihilfe für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Während der Urteilsverkündung weint die Frau. Ihr Mann bemüht sich um Fassung. Die beiden würdigen sich keines Blickes, der Stuhl zwischen ihnen bleibt frei.
Aus dem Zuschauerraum, in dem die Familien der Verurteilten sitzen, ist immer wieder lautes Schluchzen zu hören. Richter Marcus Teich muss die mündliche Begründung des Urteils unterbrechen, als die 28-Jährige plötzlich mit heftigem Nasenbluten von ihrem Verteidiger Dominik Petereit für zehn Minuten aus dem Saal geführt werden muss.
Teich bezeichnet das Verbrechen des Hauptangeklagten als „dümmste Idee seines Lebens“. Das glaubhafte Geständnis des 32-Jährigen habe es möglich gemacht, dass die Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten – nicht weniger als zehn und nicht mehr als zwölf Jahre – Bestand habe.
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Ohne Geständnis sei es „durchaus möglich“ gewesen, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, so der Richter. Mordmerkmale wie Heimtücke und der Einsatz gemeingefährlicher Mittel seien erfüllt.
Die Hoffnung der 28-Jährigen auf einen Freispruch, wie ihn ihre Verteidiger gefordert haben, erfüllt sich nicht. Marcus Teich sagt, viele ihrer Angaben seien „nicht plausibel und sehr widersprüchlich“.
Eine Vielzahl von Indizien spreche dafür, dass sie sehr wohl etwas von den Tatplänen ihres Mannes gewusst habe. Die „Evakuierung“ von Gegenständen aus der Wohnung an der Bayernstraße und die Tatvorbereitungen „können nicht ohne Kenntnis der Angeklagten“ passiert sein.
Der Richter: „Sie hat das alles scheinbar klaglos hingenommen und ihm ein Alibi verschafft.“ Verteidiger Petereit kündigte an, gegen das Urteil in Revision gehen zu wollen.