Menschen müssen draußen bleiben
Lockdown: Hundefriseure im MK bekommen Anfragen von Zweibeinern
Friseure haben derzeit Berufsverbot – so sieht es die gültige Coronaschutzverordnung in Lüdenscheid vor. Alle Friseure? Mitnichten.
Lüdenscheid – Betreiber von Hundesalons dürfen ihrer tierischen Kundschaft auch während des Lockdowns einen neuen Haarschnitt verpassen. Herrchen oder Frauchen müssen allerdings draußen bleiben.
In dieser Woche haben die Richter am Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass sich die in der Verordnung verbotenen Friseurdienstleistungen nur auf Menschen beziehen. Hundefriseure seien daher durch die Regelung nicht erfasst. Dem Eilantrag einer Salonbetreiberin gegen die Schließungsanordnung wurde stattgegeben. Das übereifrige Ordnungsamt der Stadt Emsdetten hatte der Hundefriseurin im wahrsten Sinne des Wortes das Handwerk gelegt.
So weit ist es in Lüdenscheid bislang nicht gekommen, wie Stadtsprecherin Marit Schulte erklärte. Bereits im ersten Lockdown war das professionelle Hundefrisieren in der Stadt erlaubt, daran ist auch beim zweiten Lockdown nicht zu rütteln. „Wenn die Halter ihre Hunde an der Tür abgeben, spricht nichts dagegen“, sagt Schulte. In Lüdenscheid gibt es mehrere Hundefriseure, die genau so verfahren. Die Sorge bei den Betreibern ist groß, dass die Politik bei einer weiteren Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen auch die Hundesalons schließen wird. Dabei gehe es – wie einer Tierfriseurin unter der Hand erzählt – „bei Hundefrisuren gar nicht um Schönheit, sondern um eine tiermedizinische Notwendigkeit – zum Beispiel bei Verfilzungen des Fells.“
Seit dem zweiten Lockdown erhalte sie zudem vermehrte Anfragen von Haltern, ob die Hundefriseurin nicht auch den zweibeinigen Familienmitgliedern die Haare schneiden könne.