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"Querulatorisch und distanzlos"

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Von: Olaf Moos

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© dpa

Lüdenscheid - Der unbeliebte Nachbar vom Buckesfeld ist wieder auf freiem Fuß.

Die 1. große Strafkammer des Hagener Landgerichts verurteilte den an einer Schizomanie erkrankten 55-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung. Doch weil der Beschuldigte vor exakt fünf Monaten zwangsweise in die forensische Psychiatrie eingewiesen worden war, gilt die Strafe nun als verbüßt. 

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Mann vor einem Jahr einen Kerzenhalter durch das Glas einer Terrassentür geworfen hat. Eine Frau erlitt dadurch eine Prellung am Bein. Mehr war von den Vorwürfen nicht übrig geblieben, zwei weitere Anklagepunkte ließen die Richter fallen. 

Wegen einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Lüdenscheiders zur Tatzeit milderte die Kammer unter Vorsitz von Jörg Weber-Schmitz die Strafe ab. Damit entsprach sie dem Antrag von Staatsanwalt Dr. Marco Klein in vollem Umfang. 

Auch Strafverteidiger Frank Peter Rüggeberg kam in seinem Plädoyer zu diesem Ergebnis. Denn: „Gewalttätig ist er, bis auf dieses eine Mal, nie geworden.“ 

Ausschlaggebend für das Strafmaß war auch das Gutachten des Hammer Psychiaters Dr. Bernhard Bätz. Der 55-Jährige, so der Sachverständige, werde „wahrscheinlich weiter beleidigend, fordernd und bedrohend“ auftreten, doch sein Gewaltpotenzial sei „nicht so gravierend“. 

Eine Steigerung seines Missverhaltens sei nicht zu erwarten, so Dr. Bätz. „In der Forensik sitzen ganz andere Kaliber.“ Dem schloss sich das Gericht an. 

Weber-Schmitz erklärte in seiner Urteilsbegründung unter anderem, er habe Verständnis dafür, dass sich Nachbarn von dem „querulatorischen und distanzlosen Verhalten“ gestört fühlen. „Aber das reicht nicht aus, um ihn auf unabsehbare Zeit, möglicherweise lebenslänglich, in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.“ 

Wie Rechtsanwalt Rüggeberg nach der Urteilsverkündung sagte, soll sein Mandant seinen Wohnsitz möglichst nicht mehr in Lüdenscheid nehmen.

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