Kompromiss: Verbot des Lkw-Durchgangsverkehrs in Lüdenscheid

Wie geht es mit dem Verkehrschaos wegen der Brückensperrung in Lüdenscheid weiter? Jetzt ist eine Kompromisslinie in Aussicht: Die Stadt ordnet zunächst allein an. Umleitung ab Westhofen.
Lüdenscheid – Das Durchfahrtsverbot für den Lkw-Transitverkehr auf der Bedarfsumleitung in Lüdenscheid kommt. Nach Informationen unserer Zeitung wird die Stadt Lüdenscheid dieses Verbot in ihrem Zuständigkeitsbereich zunächst allein anordnen – in enger Abstimmung mit dem Märkischen Kreis. Sollte es in der Folge zu den befürchteten Verlagerungseffekten ins Volmetal kommen, sagt der Märkische Kreis zu, in einem zweiten Schritt Fahrverbote für den Lkw-Transitverkehr zum Beispiel auch an der B54 in Schalksmühle oder Meinerzhagen anzuordnen.
Lüdenscheids Bürgermeister Sebastian Wagemeyer hatte am vergangenen Mittwoch in seiner Funktion als Bürgerbeauftragter für den Ersatzneubau der Talbrücke Rahmede über das Brückenbauer-Büro gemeldet, dass eine Einigung zwischen der Stadt Lüdenscheid und dem Märkischen Kreis in der Frage eines Lkw-Durchfahrtsverbots in der Region unmittelbar bevorstehe (wir berichteten). Zuvor hatte ein Appell der zehn Bürgermeister des Südkreises an Landrat Marco Voge den Eindruck erweckt, Stadt und Kreis würden in dieser Frage nicht an einem Strang ziehen.
Stadt Lüdenscheid hält Informationen zurück
Noch während sich Landrat Voge über den öffentlichen Frontalangriff der Bürgermeister wunderte, kam heraus, dass die Stadt Lüdenscheid gegenüber den umliegenden Kommunen Informationen zurückgehalten hatte – indem sie eine ihr vorliegende Rechtseinschätzung zum Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Bedarfsumleitung in Lüdenscheid weder den anderen Bürgermeistern noch den Lüdenscheider Ratsfraktionen zur Verfügung stellte. Brisant an dem Dokument ist vor allem, dass das Gutachten einer externen Rechtsberatung – so nannte es Verkehrsplaner Christian Hayer im Bau- und Verkehrsausschuss – zu dem Schluss kommt, dass Anlieger der Bedarfsumleitung Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt haben, sollte die Stadt das Durchfahrtsverbot für den Lkw-Transit nicht anordnen.
Und genau das tut die Stadt Lüdenscheid nun. Ein Anordnungsentwurf liegt bereits vor. Darin wird das Lkw-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr mit dem zwingenden Schutz der Anlieger vor Lärm begründet, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht hätten. Bereits in seinem Newsletter am Mittwoch hatte Bürgermeister Wagemeyer angekündigt, dass die getroffene Regelung noch über die Forderungen der Bürgerinitiative A45 hinausgehe und zum Beispiel auch die B54 in Brügge erfasse. Zunächst widmet sich die Stadt jedoch dem Lkw-Durchfahrtsverbot auf den Lüdenscheider Bedarfsumleitungen. Wie bereits in dem Gutachten im November vorgeschlagen, will die Stadt das Verbot an allen drei Lüdenscheider Anschlussstellen (Nord, Lüdenscheid, Süd) anordnen, sodass der verbotene Transitverkehr erst gar nicht ins untergeordnete Netz einfährt.
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Unmittelbare Wendemöglichkeiten
Unmittelbare Wendemöglichkeiten bestünden an den Autobahnausfahrten, heißt es. Mit Bezug auf die Lüdenscheider Anordnung ist es aber vereinbartes Ziel, dass die Autobahn GmbH bereits an den Kreuzen Westhofen und Olpe-Süd frühzeitig mit einer Beschilderung auf die Sperrung für den Transitverkehr hinweist und den Verkehr auf die Umleitung über A1, A3 und A4 lenkt. So sollen regionale Ausweichverkehre vermieden werden.
Auch für die besondere Situation an der Anschlussstelle Lüdenscheid-Nord zeichnet sich nach Informationen unserer Zeitung ein Kompromiss zwischen der Stadt Lüdenscheid und dem Märkischen Kreis ab. Die Anschlussstelle liegt – wie berichtet – auf Schalksmühler Gemeindegebiet. Anordnende Straßenverkehrsbehörde ist hier der Kreis. Im Kreishaus tut man sich mit einer eigenen Verbotsanordnung für das Teilstück der L692 zwischen Autobahn und der Kreuzung Heedfelder Straße schwer, allerdings will man hier nun eine großzügige Hinweisbeschilderung auf die Sperrung in Lüdenscheid auf den Weg bringen. Ziel der Stadt Lüdenscheid ist es, das Lkw-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr noch im März anzuordnen, spätestens ab dem 17. April – wenn die Altenaer Straße für die Brückenspengung gesperrt wird – soll es seine Wirkung entfalten.
NRW muss noch Hausaufgaben machen
Allerdings müssen die Experten des Bundesverkehrsministeriums und des Landes NRW vorher noch ihre Hausaufgaben machen, um zu klären, wer denn eigentlich zum Durchgangsverkehr gehört und wer nicht, wie Sebastian Wagemeyer in seinem Brückenbauer-Newsletter skizzierte. Die Polizei hatte in den Gesprächen darauf hingewiesen, dass der 75-Kilometer-Radius bis zum Ziel laut Straßenverkehrsordnung immer von der Beladestelle gezogen werde – und zwar individuell für jede neue Fahrt.
Heißt: Wer seinen Lkw in Meinerzhagen belädt, um die Ware in Hagen auszuliefern, darf die Bedarfsumleitung durch Lüdenscheid auch weiterhin nutzen, weil das Ziel innerhalb es 75-Kilometer-Radius liegt. Befindet sich der Entladeort außerhalb, zum Beispiel in Münster dürfte der Lkw aber nicht mehr durch Lüdenscheid fahren. Dies sei nicht im Sinne der regionalen Wirtschaft, hieß es. Heimische Unternehmen sollten bei allen Fahrten vom Durchfahrtsverbot durch Lüdenscheid ausgenommen sein.
75-Kilometer-Regel
Dass diese Frage 16 Monate nach der A45-Sperrung diskutiert wird, kommt überraschend. Denn die Stadt Lüdenscheid hat – abseits der Bedarfsumleitung – im Vorjahr an mehreren Stellen bereits Lkw-Fahrverbote für den Durchgangsverkehr angeordnet, unter anderem an der Rahmedestraße und der Heedfelder Straße. Diese Verbote seien auch kontrolliert und sanktioniert worden, sagte Polizeisprecher Christof Hüls auf Nachfrage, – immer auf Basis der bekannten 75-Kilometer-Regel.