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Lkw-Durchfahrts-Gutachten: CDU verlangt Herausgabe von internem Papier 

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Von: Thomas Machatzke

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Wenn am 27. März der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) der Stadt im Ratssaal tagt, wird das Papier zur rechtlichen Einschätzung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes, bei dem die Verwaltung der Stadt zuletzt eingeräumt hatte, es dem Kreis, nicht aber den Ratsmitgliedern der Stadt und den Bürgermeistern der Nachbarkommunen zur Verfügung gestellt zu haben, thematisiert.

Lüdenscheid – Die CDU-Fraktion hat an den HFA den Antrag gestellt, dass die Stadt dieses Papier „vollumfänglich und unverzüglich den im Rat vertretenen Fraktionen zur Verfügung“ stellen solle. Dies schließe auch die externe verkehrsrechtliche Expertise ein. Darin war unter anderem von Schadensersatzansprüchen der Anlieger an der Bedarfsumleitung die Rede – für den Fall, dass die Stadt kein Durchfahrtsverbot für den Lkw-Transit anordnet.

„Seit Monaten wird in der Verwaltung, in der Kommunalpolitik und nicht zuletzt in der gesamten Bevölkerung über ein mögliches Lkw-Durchfahrtsverbot und dessen Umsetzung heiß diskutiert. Über die Lüdenscheider Nachrichten mussten wir jüngst erfahren, dass es bereits seit Ende November ein internes Papier zur rechtlichen Einschätzung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes gibt, sogar nebst externer verkehrsrechtlicher Expertise“, heißt es in der Begründung.

Stellungnahme der Verwaltung

Und weiter: „In der Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der Presse wird begründet, es handele sich um eine behördeninterne Kommunikation und der Stadtrat wurde anlassbezogen und zum jeweiligen Sachstand informiert. Gerade vor dem Hintergrund der großen Brisanz, der immer größer werdenden Sorgen und des zunehmenden Handlungsdrucks überrascht uns diese Haltung doch sehr. Es stellt sich die Frage, warum die Kommunalpolitik hier nur gefilterte Informationen (anlassbezogen) bekommt und nicht das gesamte Papier zur Verfügung gestellt wird. (…) Aber dennoch wird die Existenz und der Inhalt dieser rechtlichen Einschätzung der Politik und der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten. Nach unserer Auffassung haben die Ratsfraktionen das Recht, den Inhalt und die Planung des sich daraus ableitenden weiteren Vorgehens der Verwaltung unverzüglich zu erfahren.“  

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