Hat die Kommune für diese Liegenschaften alle Erklärungen fristgerecht eingereicht?
Für die Immobilien werden die Erklärungen fristgerecht eingereicht. Im Bereich der Grundsteuer A sind auch bereits alle Erklärungen für die unbebauten Flurstücke abgegeben worden. Im Bereich der Grundsteuer B können einige Erklärungen erst verspätet abgegeben werden. Dies ist aber mit der Finanzverwaltung abgeklärt wie das eventuelle Nachreichen der Erklärungen für nicht-steuerpflichtige Gebäude in einem vereinfachten Verfahren (etwa 85).
Wie groß war/ist der Aufwand dafür?
Der Aufwand für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen war sehr hoch. Vor allem im Bereich der unbebauten Flurstücke, aber auch für die Immobilien, war im Vorfeld ein immenser Rechercheaufwand notwendig. So mussten zum Beispiel die aktuellen Bodenrichtwerte und die unterschiedliche Nutzung der Flächen ermittelt werden. Sehr altes und oft nicht digitalisiertes Datenmaterial musste dabei analysiert werden. Erschwerend kam hinzu, dass nicht alle Daten in einer Liste, sondern jeder Fall einzeln an die Finanzverwaltung übermittelt werden musste.