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Grundsteuer-Erklärung: Stadt erhält Aufschub vom Finanzamt

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Von: Thomas Machatzke

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Grundsteuer Lüdenscheid Kommune
Die Grundsteuererklärung betrifft nicht nur den Bürger, auch die Kommunen müssen eine Erklärung abgeben. © Quehl, Anne

Die Grundsteuererklärung wird nicht nur vom Bürger, sondern auch von Kommunen verlangt. Die Stadt Lüdenscheid hat viel Zeit dafür investieren müssen.

Lüdenscheid – Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Lüdenscheid mussten bis zum Dienstag dieser Woche ihre Grundsteuererklärung einreichen.

Auch die Kommune selbst steht mit ihren Immobilien und Liegenschaften in der Pflicht – und hatte sich mit einer unliebsamen Zusatzaufgabe zu beschäftigen.

Auf Anfrage nimmt die Pressestelle Stellung zur Grundsteuer.

Grundsteuer-Erklärung: Stadt erhält Aufschub vom Finanzamt

Wie viele Liegenschaften sind es, für die die Erklärung seitens der Kommune gemacht werden muss?

Die Stadt Lüdenscheid hat für 65 Gebäude sowie für etwa 2000 unbebaute Flächen eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Für öffentliche Grundbesitz, zum Beispiel Schulen oder Straßen, muss eigentlich keine Grundsteuer abgeführt werden, da dieser aufgrund des öffentlichen Zweckes von der Grundsteuer befreit ist.

Wenn aber ein Teil vermietet ist, wie zum Beispiel eine Hausmeisterwohnung oder im Falle des Rathauses das Extrablatt und weitere Flächen, muss für diese eine Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden. Für die unbebauten Flächen wie für die bebauten Flächen gilt: Sobald eine Mischnutzung eines Flurstücks vorliegt (zum Beispiel Brachfläche, Wald oder Verkehrsfläche) dann muss für jede Nutzung eine gesonderte Erklärung abgegeben werden.

Hat die Kommune für diese Liegenschaften alle Erklärungen fristgerecht eingereicht?

Für die Immobilien werden die Erklärungen fristgerecht eingereicht. Im Bereich der Grundsteuer A sind auch bereits alle Erklärungen für die unbebauten Flurstücke abgegeben worden. Im Bereich der Grundsteuer B können einige Erklärungen erst verspätet abgegeben werden. Dies ist aber mit der Finanzverwaltung abgeklärt wie das eventuelle Nachreichen der Erklärungen für nicht-steuerpflichtige Gebäude in einem vereinfachten Verfahren (etwa 85).

Wie groß war/ist der Aufwand dafür?

Der Aufwand für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen war sehr hoch. Vor allem im Bereich der unbebauten Flurstücke, aber auch für die Immobilien, war im Vorfeld ein immenser Rechercheaufwand notwendig. So mussten zum Beispiel die aktuellen Bodenrichtwerte und die unterschiedliche Nutzung der Flächen ermittelt werden. Sehr altes und oft nicht digitalisiertes Datenmaterial musste dabei analysiert werden. Erschwerend kam hinzu, dass nicht alle Daten in einer Liste, sondern jeder Fall einzeln an die Finanzverwaltung übermittelt werden musste.

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