Partner soll nicht mit
MK will private Treffen reduzieren und rät: Nur noch eine Person nach Hause einladen!
Die aktuelle Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen macht keine Vorgaben für Zusammenkünfte in privaten Räumen. Aus Sicht des Kreises gehen im Lockdown viele Neuinfektionen auf solche Treffen zurück. Jetzt wird der Leiter des Gesundheitsamts deutlich.
„Ein großer Teil der Menschen steckt sich im privaten Umfeld an“, weiß Volker Schmidt, Fachbereichsleiter Gesundheit und Soziales und Verbraucherschutz. Soziale Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands sollten im Lockdown daher auf ein Minimum reduziert werden – nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in den eigenen vier Wänden, empfiehlt das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises.
Kreis | Märkischer Kreis |
Verwaltungssitz | Lüdenscheid |
Einwohner | 410.222 (Stand: 31. Dezember 2019) |
Fläche | 1.061,06 Quadratkilometer |
Überall dort, wo mehrere Menschen aufeinandertreffen und sich austauschen, bestehe das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Das gelte auch bei einem Schwätzchen mit Freunden beim Spazierengehen, auf dem Parkplatz vor der Kirche, vor dem Supermarkt oder beim Wochenmarkt – besonders, wenn keine Mund-Nasen-Abdeckung getragen wird und der Abstand mit der Intensität des Gesprächs auf weniger als 1,50 Meter schrumpft, schreibt der Kreis.
Besonders heikel – so Fachbereichsleiter Schmidt – seien aber Treffen in geschlossenen Räumen: Halten sich mehrere Personen in einem Zimmer auf, reichern sich durch Atmen und Sprechen Aerosole an. Diese kleinsten Flüssigkeitspartikel können über längere Zeit in der Luft schweben und so Coronaviren im Raum verteilen. Das Gesundheitsamt rät hier, maximal eine Person außerhalb des eigenen Hausstands einzuladen und unbedingt auf eine regelmäßige und intensive Belüftung zu achten. „Denken Sie an die älteren oder vorerkrankten Menschen in Ihrer Umgebung“, appelliert Schmidt.
Wichtig ist aus Sicht des Kreises: jeder vermiedene Kontakt schränkt die Ansteckungsgefahr ein. „Denken Sie an die älteren oder vorerkrankten Menschen in Ihrer Umgebung“, appelliert Schmidt. Außerdem ist es notwendig, die AHA-Regel einzuhalten: Abstand halten, Hygiene beachten, und im Alltag Maske tragen. Besonders sicher sind hier medizinische Masken wie die FFP2 oder die OP-Maske. Die aktuelle Coronaschutzverordnung in NRW gilt ausdrücklich nur für den öffentlichen Raum. Der Grund: Die Unverletzlichkeit der Wohnung hat Verfassungsrang. Kontrollen darf der Staat hier nicht ohne gute Begründung durchführen. Daher gelten in NRW nur wenige Regeln auch für den privaten Raum.
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Rubriklistenbild: © Federico Gambarini / dpa