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Corona-Regeln verlängert: Maskenpflicht bleibt - allerdings nicht überall

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Auch nach dem 28. Juli gelten in einigen wenigen Bereichen weiterhin die Masken- und Testpflicht.
Auch nach dem 28. Juli gelten in einigen wenigen Bereichen weiterhin die Masken- und Testpflicht. © Daniel Karmann

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung nahezu unverändert bis zum 25. August verlängert. Auch nach dem 28. Juli gelten somit in einigen wenigen Bereichen weiterhin die Masken- und Testpflicht.

Lüdenscheid - Die Stadt Lüdenscheid fasst die wichtigsten Regelungen wie folgt zusammen:

In der neuen Coronaschutzverordnung, die am 28. Juli in Kraft tritt, bleibt die Maskenpflicht für den öffentlichen Personennahverkehr unverändert bestehen. Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen muss weiterhin eine Maske getragen werden.

In Krankenhäusern und pflegerischen Einrichtungen bleibt zudem auch die Testpflicht bestehen.

Auch die bisherigen Regeln zur Isolation im Falle einer Infektion bleiben unberührt. Das geht aus der ebenfalls ab dem 28. Juli gültigen Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung hervor. Wer positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, muss sich auch in Zukunft für zehn Tage in Isolation begeben. Eine Freitestung mittels PCR-Test ist nach frühestens fünf Tagen möglich.

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