Klare Mehrheit
Nach Wechsel zur AfD: Lüdenscheider Stadtrat wählt Rechtsdezernenten ab
Bei fünf Gegenstimmen ist der Lüdenscheider Beigeordnete Thomas Ruschin am Montagabend von seinem Amt abberufen worden. Der Jurist war nach seinem Wechsel zur AfD in die Kritik geraten.
36 von 41 Ratsmitglieder stimmten in einer eigens einberufenen Sondersitzung des Stadtrates für den gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Grünen und Linken zur sofortigen Abberufung des Rechtsdezernenten. Wahlbeamter Ruschin war 2014 ins Amt gekommen, er war noch bis 2022 gewählt.
Die Abwahl erfolgte ohne Aussprache und formal auch ohne Begründung. Ausschlaggebend für den Antrag war die Ankündigung von Thomas Ruschin im September, zur AfD zu wechseln. Daraufhin distanzierte sich auch die Lüdenscheider CDU, auf deren Vorschlag Ruschin ins Amt gewählt worden war, von ihrem langjährigen stellvertretenden Stadtverbandsvorsitzenden. Inzwischen ist der Berliner offizielles AfD-Mitglied und hat sich bereits als Kandidat für die Bezirksverordnetenversammlung in Reinickendorf im September aufstellen lassen.
„Ich wurde von meinem Arbeitgeber über den Antrag schriftlich informiert. Man hat mir freigestellt, an der Ratssitzung teilzunehmen“, erklärte Ruschin auf Anfrage. Im Kulturhaus am Montag fehlte er. Der Volljurist ist nach eigenen Angaben seit September krankgeschrieben.
„Nach der Abberufung erlässt die Stadtverwaltung einen Verwaltungsakt zur sofortigen Vollziehung“, erklärte Stadtsprecherin Marit Schulte das weitere Prozedere. Die Abwahl werde wirksam, wenn der Brief Thomas Ruschin zugestellt worden ist. Der Dezernent hat allerdings noch die Möglichkeit, einstweiligen Rechtsschutz zu erwirken, um eine aufschiebende Wirkung der Abberufung zu erreichen. Wann seine Nachfolge ausgeschrieben wird und welchen Zuschnitt das neue Dezernat erhält, ist noch unklar. Bürgermeister Sebastian Wagemeyer sprach von einer zeitnahen Ausschreibung.
Thomas Ruschin war regulär bis 31. August 2022 gewählt. Trotz Abwahl hat er weiterhin Anspruch auf Dienstbezüge. Drei Monate lang erhält er zunächst das volle Gehalt von 7847,05 Euro brutto (Entgeltgruppe B2). Danach greift § 81, Absatz 7, des Landesbeamtenversorgungsgesetzes NRW. Demnach beträgt das „Ruhegehalt“ bei einer Abwahl bis zum Ende seiner Amtszeit 71,75 Prozent der bisherigen Bezüge (circa 5.630 Euro).