Wie berichtet, ist nach wie vor unklar, wann und wieso der bereits beschlossene Neubau der Talbrücke Rahmede in der Prioritätenliste zurückgestellt worden ist. Die Entscheidung fällt in die Zuständigkeit von Straßen.NRW, die bis Ende 2020 die Straßenbaulast für die NRW-Autobahnen innehatte. Mit dem Wechsel der Zuständigkeit zum 1. Januar 2021 auf die bundeseigene Autobahn GmbH sollen auch alle Unterlagen zur Talbrücke Rahmede weitergegeben worden sein. So behauptete es zumindest das NRW-Verkehrsministerium und verwies für Anfragen an die Autobahn GmbH und das übergeordnete BMDV. Unsere Zeitung fragte nun dort nach. In welchem Monat und Jahr wurde der Neubau der Talbrücke Rahmede in der Prioritätenliste nach hinten verschoben? Was war der Grund?
Die Antwort der Pressestelle des BMDV überrascht, denn das Wissing-Ministerium verweist zurück auf das Land NRW, will selbst nichts sagen. Wörtlich heißt es auf die Fragen: „Bis zum 31.12.2020 haben die Länder im Auftrag des Bundes die Bundesautobahnen geplant, gebaut und betrieben. Die Bundesautobahnen werden erst seit dem 01.01.2021 in Bundesverwaltung geführt. Bis zu diesem Stichtag hat das Land Nordrhein-Westfalen seine Aufgaben als Auftragsverwaltung in eigener Verantwortlichkeit wahrgenommen, koordiniert und entsprechende Entscheidungen getroffen.“
Nach Recherchen unserer Redaktion wusste die Autobahn GmbH bereits mehrere Tage vor der A45-Sperrung am 2. Dezember 2021 von den alarmierenden Ergebnissen des ersten Laser-Scans. Nachfrage in Berlin: Wann hat das BMDV davon gewusst? Die Formulierung, die die Behörde verwendet, deutet daraufhin, dass das BMDV vor dem 2. Dezember Bescheid wusste, denn die Antwort lautete nicht: am 2. Dezember.
Stattdessen heißt es: „Die Autobahn GmbH hat im Zuge der Sperrung der Talbrücke Rahmede am 2. Dezember 2021 das BMDV über die Ergebnisse der Laserscan-Untersuchungen und über die Sperrung der A 45 informiert.“ Ob sich Autobahn GmbH und BMDV in der Sache abgestimmt haben, lässt das Ministerium offen. Es antwortet nur allgemein: Die Autobahn GmbH könne ohne Zustimmung des BMDV Bundesautobahnen sperren. Letzte Frage ans BMDV: Welche Fehler wurden aus Sicht des BMDV in der Causa Talbrücke Rahmede VOR der Sperrung gemacht? Die Antwort geht an der Frage vorbei, sie lautet: „Aus Sicht des BMDV hat die Autobahn GmbH durch die Sperrung der A 45 im Bereich der Talbrücke Rahmede verantwortungsvoll gehandelt.“