Behrens bezeichnet die Unschuldsvermutung als höchstes Gut der Strafprozessordnung – und bezieht sich damit auch auf öffentliche Kommentare im Internet, in dem Nutzer sich vorverurteilend geäußert und teils drakonische Strafen für den Angeklagten gefordert hatten. Wörtlich sagt der Richter: „Dies ist kein Freispruch zweiter Klasse.“
Die widerwärtigen Missbrauchs- und Kinderpornoverbrechen vom Campingplatz Lügde haben die Menschen sensibilisiert – und den Blick der Strafverfolgungsbehörden geschärft. Das ist eine gute Nachricht.
Die schlechte Nachricht lautet: Wer auch nur in die Nähe eines solchen Verdachts gerät, wird besonders im Internet allzu schnell Opfer von Vorverurteilung und öffentlicher Verleumdung – obwohl seine Schuld längst nicht erwiesen ist. Das ist eine Erfahrung aus dem jetzt beendeten Prozess am Hagener Landgericht.
Der Rechtsgrundsatz „Ein Angeklagter muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Ankläger seine Schuld“ soll verhindern, dass unbescholtene Bürger eingesperrt werden. Das hohe Gut der Unschuldsvermutung zu wahren, ist Aufgabe auch von Strafverteidigern. Doch wenn die ihren Job machen, sind sie vermehrt dem Hass derjenigen ausgesetzt, die keinen Unterschied zwischen Verdächtigen und ihren Anwälten machen. Auch das ist eine Lehre aus dem Verfahren gegen den 34-Jährigen.
Übrig bleibt die Hoffnung, dass die Justiz weiterhin kühl und abwägend funktioniert, verurteilt, wo es nötig ist und freispricht, wo die Beweise nicht ausreichen – unabhängig von idiotischen Stammtischparolen. Niemandem ist zu wünschen, sexuell missbraucht zu werden. Aber auch niemandem, unschuldig eines Missbrauchs bezichtigt und inhaftiert zu werden!
Der 34-Jährige hatte nach dem Urteil am 4. Juli 2019 363 Tage in U-Haft verbracht. Im LN-Gespräch berichtet er von einer „ganz schweren Zeit“. Vor allem anfangs in einer Gemeinschaftszelle hätten ihm Mithäftlinge angesichts der Vorwürfe des Kindesmissbrauchs schwer zugesetzt. „Das war kaum auszuhalten.“
Nach der Urteilsbegründung steht der Mann jubelnd auf dem Gerichtsflur, breitet die Arme aus und ruft: „Es ist endlich vorbei!“ Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen stehen ihm für jeden Tag Knast 75 Euro zu – summa summarum 27 225 Euro.
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