Hochschule maßregelt Werdohler Soziologin erneut

Die TU Darmstadt hat jetzt ein dienstrechtliches Verfahren gegen eine dort lehrende Soziologin mit einer Disziplinarmaßnahme abgeschlossen. Es handelt sich erneut um die aus Werdohl stammende Cornelia Koppetsch.
Werdohl – Im Mai vergangenen Jahres hatte eine Untersuchungskommission der TU Darmstadt eine gravierende Missachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in einer im Jahr 2020 erschienenen Publikation der Soziologie-Professorin festgestellt. Gegenstand der Untersuchung waren Plagiatsvorwürfe gegen die 2020 erschienene Publikation „Rechtspopulismus als Protest“.
Die Kommission hat von insgesamt 28 angezeigten beziehungsweise ermittelten problematischen Stellen 25 als Plagiate beziehungsweise Verstöße eingestuft. Die Bagatellgrenze sei schon bei der Hälfte der Fälle überschritten gewesen, hieß es. Und weiter erklärte die Untersuchungskommission: „Es ist gut möglich, dass weiteres Suchen noch mehr Verstöße aufgedeckt hätte.“
Es war nicht das erste Mal, dass eine Untersuchungskommission der TU Darmstadt Cornelia Koppetsch nachweisen konnte, bei anderen Autoren abgeschrieben zu haben. Auch in ihrem zunächst vielbeachteten und für den Bayerischen Buchpreis nominierten Buch „Gesellschaft des Zorns – Rechtspopulismus im globalen Zeitalter“, 2019 im Bielefelder Transcript-Verklag erschienen, waren aus anderen Werken übernommene Stellen beanstandet worden. Die TU Darmstadt leitete daraufhin ein Diszplinarverfahren ein. Die Buchpreis-Nominierung wurde zurückgezogen, der Verlag nahm das Buch vom Markt. Mittlerweile ist eine überarbeitete und korrigierte Auflage erhältlich.
Anwalt hält Maßnahme für rechtswidrig
Nun also ist das zweite Disziplinarverfahren gegen die in Werdohl aufgewachsene Koppetsch zum Abschluss gebracht worden. Die TU Darmstadt teilte mit, dass der Bericht der Untersuchungskommission „hinreichende Anhaltspunkte für ein mögliches Dienstvergehen“ ergeben habe. Es sei deshalb eine Diszplinarmaßnahme gegen die Soziologie-Professorin ausgesprochen worden.
Worin genau diese Disziplinarmaßnahme besteht, teilte die TU nicht mit. Mögliche Sanktionen gemäß hessischem Landesrecht reichen von einem Verweis über eine Geldbuße und die Kürzung der Dienstbezüge bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Eine Beendigung des Dienstverhältnisses muss Koppetsch, die in Darmstadt eine Professur für Geschlechterverhältnisse, Bildung und Lebensführung hat, wohl nicht befürchten, denn die TU teilt noch mit: „Die Betroffene lehrt und forscht weiterhin als ordentliche Professorin der TU Darmstadt im Institut für Soziologie.“
Auf Nachfrage der Redaktion wollte sich Cornelia Koppetsch zunächst nicht zu dem Vorgang äußern. Dann ließ sie allerdings ihren Rechtsanwalt zu Wort kommen, der sie in dem Disziplinarverfahren vertritt. Er halte die verhängte Maßnahme für rechtswidrig, teilte er mit und ergänzte, dass derzeit geprüft werde, ob seine Mandantin von einem Rechtsmittel Gebrauch machen werde. Auch auf die berufliche Stellung seiner Mandantin habe der Ausgang des Disziplinarverfahrens „keine unmittelbaren Auswirkungen“, teilte der Anwalt noch mit.