Auch Spuckattacke und Beleidigungen
Zickenkrieg mündet in schriftlicher Todesdrohung
Ein etwas aus dem Ruder geratener Zickenkrieg in Werdohl hat jüngst das Amtsgericht Altena beschäftigt.
„Wir haben uns gegenseitig beleidigt“, erinnerte sich die 23-jährige Angeklagte, der neben fiesen Beleidigungen auch „ein Spucken gegen den Brustkorb“ ihrer Gegnerin vorgeworfen wurde. Sie berichtete von Eifersucht, weil die andere ihr den Freund ausgespannt habe. Im Anschluss daran habe sie extrem demütigende Beleidigungen von ihrer Gegnerin gehört. Die 28-Jährige gab zu, dass sie in solchen Konfrontationen sehr dünnhäutig sei: „Das ist mein Problem. In Konfliktsituationen ist meine Hemmschwelle sehr gering.“
Richter Dirk Reckschmidt interessierte sich angesichts dieser gegenseitigen Schlammschlacht mehr für den zweiten Tatvorwurf: Da sollte die Angeklagte ihrer Gegnerin in einer Textnachricht damit gedroht haben, ihren Sohn zu töten. „Beim Schreiben hat man eigentlich Zeit darüber nachzudenken, was man da schreibt“, mahnte der Richter die Angeklagte.
Angeklagte muss Geldstrafe zahlen
Anlass für eine förmliche Verurteilung sahen er und die Staatsanwältin nach dem Geständnis der jungen Frau allerdings nicht: Nach der Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro soll das Strafverfahren endgültig eingestellt werden.