Ordnungsamt informiert
Werdohler Innenstadt: Darum ist die Maskenpflicht wieder aufgehoben
Trotz weiterhin hoher Corona-Fallzahlen im Märkischen Kreis gilt seit dieser Woche in der Werdohler Innenstadt keine Maskenpflicht mehr.
Dass dies auch so bleiben soll, bekräftigte am Mittwoch Andrea Mentzel, Leiterin der Abteilung Ordnung und Einwohnerwesen der Stadtverwaltung.
Der Grund: Seit Montag gilt die neue NRW-Coronaschutzverordnung. Da in der neuen Schutzverordnung der Paragraf 15a (Regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen) ersatzlos gestrichen wurde, verlor die darauf aufbauende Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises vom 22. Oktober ihre Gültigkeit. Der Kreis hätte eine neue Allgemeinverfügung erlassen müssen, verzichtete jedoch darauf. Die Stadt hätte die Maskenpflicht in Eigenregie verlängern können, verzichtet darauf ebenfalls. Anders handelte die Stadt Lüdenscheid, wo am Dienstag eine entsprechende Regelung beschlossen wurde.
Maskenpflicht galt in einem abgegrenzten Bereich
Die Maskenpflicht galt in Werdohl im Bereich abgegrenzt durch die Derwentsider Straße, Neustadtstraße, Schulstraße, Kirchenpfad, Freiheitsstraße, Talstraße bis zum Lenneufer sowie das Lenneufer bis zur Brücke Bahnhofstraße. Hinzu kamen die Bahnhofstraße von der Kreuzung Bahnhofstraße/Derwentsider Straße bis zum Bahnhofsplatz.
Auf das Anbringen von Schildern, die auf die Maskenpflicht hinweisen, hatte Werdohl, anders als viele andere Kommunen, zunächst verzichtet und auf die Informationspflicht der Bürger verwiesen. Ende Oktober folgte aber die plötzliche Kehrtwende. Andrea Mentzel wies ihre Mitarbeiter an, doch Hinweisschilder anzubringen. Die Erfahrungen der ersten Tage hätten gelehrt, dass viele Menschen, die in der Innenstadt unterwegs seien, unsicher seien, in welchen Bereichen genau die Maskenpflicht gilt, begründete die Ordnungsamtsleiterin. Nun sind diese Hinweisschilder wieder verschwunden.
Regelung ist auch in Neuenrade ausgelaufen
Neben Lüdenscheid und Werdohl war auch Neuenrade eine von fünf Kreiskommunen, die eine teilweise Maskenpflicht eingeführt hatte. Sie galt im Bereich des Platzes der Generationen und des Spielplatzes Auf dem Wall. Auf dem Spielplatz gelte für die erwachsenen Begleitpersonen ohnehin weiterhin die Maskenpflicht, unterstreicht Ordnungsamtsleiterin Sabine Rogoli. Und auch, wenn der Mindestabstand im Freien nicht eingehalten werden könne, müsse eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. „Wir raten dringend, sich an die Vorgaben zu halten“, erklärt Rogoli. „Auch in den Abendstunden finden Kontrollen statt.“ Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse die Folgen tragen: „Wir vom Ordnungsamt sind nicht als zahnlose Tiger unterwegs.“