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28.000 Euro Schaden: Werdohler hinterlässt Spur der Verwüstung

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Von: Thomas Krumm

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Der Atemalkoholtest brachte den Wert von 2,84 Promille.
Nach der Unfallserie musste sich der Werdohler zunächst einem Alkoholtest unterziehen. (Symbolfoto). © Uli Deck

Eine Spur der Verwüstung hinterließ ein 24-jähriger Werdohler in der Nacht zum 21. August 2021 in Lüdenscheid. Die Schadenssummer belief sich am Ende auf mehr als 28.000 Euro. Dafür war der Werdohler zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Nun ging der heute 24-Jährige vor dem Lüdenscheider Amtsgericht gegen dieses Urteil in Berufung.

Werdohl – Zuerst klaute der Werdohler 150 Euro von seiner damaligen Freundin. Dann setzte er sich ohne ihre Erlaubnis, volltrunken und ohne Fahrerlaubnis ans Steuer eines Autos, das der Großmutter seiner Ex-Freundin gehörte. Die erste Kollision mit einem Audi A3 passierte schon kurz nach dem Start. Auch das hielt den jungen Mann nicht auf. Im zweiten Anlauf demolierte er an der Leifringhauser Straße in Lüdenscheid zwei weitere Fahrzeuge: einen Ford Transit und einen Mitsubishi-PKW. Die Schadenssummen lagen zwischen 7430 und 10.298 Euro und summierten sich auf stattliche 28.455 Euro. Zu den anderen Straftaten gesellte sich ein mehrfaches unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

In den ganz frühen Morgenstunden des 21. August 2021 landete der junge Mann schließlich in der Lüdenscheider Polizeiwache. Aus zwei Blutproben ließ sich errechnen, dass er zum Zeitpunkt der zerstörerischen Schnapstour etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Dazu kam Cannabis und ein starkes Beruhigungsmittel aus der Familie der Benzoediazepine.

Der durch Alkohol und Drogen bedingte Rausch hatte Folgen für das Strafverfahren im Amtsgericht Lüdenscheid: Dort konnte sich der Werdohler an kaum noch etwas erinnern. Das Jugendschöffengericht sah aufgrund einschlägiger Vorstrafen und mangels „konkreter Schritte gegen Alkohol- und Drogensucht“ keinen Anlass für eine Bewährungsstrafe und verurteilte den Angeklagten zu einer vollstreckbaren Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Gegen dieses Urteil ging der 24-Jährige in Berufung, über die jetzt im Landgericht Hagen verhandelt wurde.

Die Vorsitzende Richterin der Berufungskammer vermutete zu Beginn, dass die Erinnerung des Angeklagten nicht viel besser sein würde als bei der Verhandlung im Amtsgericht. Allerdings kam es auf seine Erinnerung auch nicht an, da der Angeklagte und sein Anwalt Gerrit Wolf die Berufung auf die Überprüfung des Strafmaßes beschränkten. Das kam einem Geständnis gleich.

Das Ziel der Berufung lag angesichts des Strafmaßes nahe: Zwei Monate weniger und die Kammer hätte über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nachdenken können. Dazu kam es jedoch nicht: Ein Blick in die Akte mit den Vorverurteilungen und der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Lüdenscheid liefere keine Gründe für eine Abmilderungen des Urteils, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Die Staatsanwältin legte mit zwei weiteren Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten nach. Eines davon betraf ein erneutes Drogendelikt. Das machte deutlich, dass er offenbar ein hartnäckiges Drogenproblem hat. Die Vorsitzende Richterin ahnte einen „Hang“ des Angeklagten zum übermäßigen Konsum von Drogen und Alkohol. Und so hatte er letztlich die Wahl zwischen einem längeren Gefängnisaufenthalt und der Aussicht auf einen Drogen- und Alkoholentzug in einer Entziehungsanstalt. Nach kurzer Beratung zog er seine Berufung nicht zurück und wählte die Aussicht auf die geschlossene Forensik.

Bevor die Berufungskammer über eine mögliche Einweisung erneut beraten wird, muss ein psychiatrischer Sachverständiger ein Gutachten über die diversen Abhängigkeiten und die psychische Verfassung des Angeklagten erstellen.

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