Schon das war ein katastrophaler Ausgangspunkt für eine Berufungsverhandlung, in der es um eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung ging. Doch es kam noch ein weiteres Problem hinzu: Der 35-Jährige hatte sich im Januar 2022 in eine Klinik zur Entgiftung und zur Alkoholentwöhnung begeben. Doch das war gründlich schiefgegangen: „Ich habe getrunken in der Klinik und wurde deshalb entlassen“, gab der 35-Jährige zu. „Der Angeklagte habe einen Rückfall gehabt, und die Therapie sei daraufhin abgebrochen worden“, zitierte der Bewährungshelfer eine Therapeutin. Es gebe keine Chance einer Rückkehr in die Therapie.
Der Staatsanwalt stellte nüchtern die Aussichtslosigkeit der Berufung fest: „Das Einzige, was wir dem Angeklagten Gutes tun können, ist, die Berufung zurückzunehmen.“ Verteidiger und Angeklagter sahen das ebenso. Die Vorsitzende Richterin Claudia Oedinghofen sprach von einer „sehr unglücklichen Situation“ und verwies auf die unausweichliche Haftzeit, „als Chance, dass da irgendetwas in Gang kommt“ - durch „eine längere Zeit der Abstinenz“.