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Werdohler bekommt Haftstrafe wegen Cannabis-Plantage

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Von: Thomas Krumm

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Aus Cannabis-Pflanzen wird Marihuana hergestellt.
Aus Cannabis-Pflanzen wird Marihuana hergestellt. © EPA/Abir Sultan dpa

Werdohl -   Polizeibeamte staunten nicht schlecht, als sie auf der Suche nach einem Handy in einem Werdohler Wohnhaus einen intensiven Marihuana-Geruch wahrnahmen. Bald darauf kamen sie mit einem Durchsuchungsbefehl wieder und wurden fündig: In einer Doppelgarage im Untergeschoss eines Hauses in Werdohl fanden sie auf 31 Quadratmetern eine professionell betriebene In-Door-Plantage mit Hanfpflanzen.

Der dazugehörige Hobby-Gärtner kassierte jetzt im Amtsgericht Lüdenscheid eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Zu verbüßen hat er darüber hinaus 17 Monate aus weiteren Straftaten und einer vorangegangenen Verurteilung. Eine erfolgreiche Drogenentzugstherapie könnte dem Werdohler allerdings vorzeitig den Weg zurück in die Freiheit ebnen.

Im Erdgeschoss und im Garagenkeller seines Hauses fanden die Beamten eine noch recht junge Plantage: 171 Cannabis-Stecklinge und 83 Jungpflanzen versprachen reichen Ertrag – allerdings erst in einigen Monaten. Es gab ernstzunehmende Anzeichen, dass diese Anzucht nicht der erste Versuch des 36-jährigen Angeklagten gewesen war: Die Beamten fanden trockene Blätter und Stengel, an denen die stark wirkstoffhaltigen Dolden und Blüten fehlten.

Staatsanwalt Anuth und letztlich auch das Gericht werteten diesen Fund als einen Hinweis darauf, dass der Angeklagte bereits eine vollständige Ernte hatte einfahren können. Aus der Anzahl von vorhandenen Pflanztöpfen und Pflanzenresten errechneten die Ermittler einen Mindestertrag von 6,4 Kilogramm Marihuana. Strafverteidiger Clemens Louis, Spezialist für die Betreuung von Cannabis-Pflanzern vor Gericht, hielt dagegen: „Die Plantage hat nicht funktioniert.“ Ein Pilzbefall habe eine ertragreiche Ernte verhindert. Das wiederum hielt der Staatsanwalt für eine Schutzbehauptung des Angeklagten: „Wenn es zu einem Befall gekommen wäre, hätte man nicht diese Blätter und Stengel gefunden.“ Tatsächlich gab es in jenem Keller alles, was eine funktionierende Cannabis-Plantage braucht: Ventilatoren, Lüfter, Flüssigdünger und 400-Watt-Hochleistungslampen. Um die Stromkosten herabzusetzen, hatte der Angeklagte die Leitung vor dem Zähler angezapft und diesen zusätzlich durch einen Magneten verlangsamt.

Zum Zeitpunkt des polizeilichen Zugriffs waren neben dem getrockneten Material nur Stecklinge und Jungpflanzen vorhanden. Sie haben keinen nennens- oder gar rauchenswerten Wirkstoffgehalt, wie der Verteidiger nicht müde wurde zu betonen: „1,12 Gramm THC“ ergab die Analyse des Landeskriminalamtes. Das Strafmaß müsse vom „Ist-Zustand einer solchen Plantage“ ausgehen und nicht von möglichen zukünftigen Ernten. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass der Angeklagte tatsächlich eine Ernte habe in Umlauf bringen können: „Wir haben keine Anhaltspunkte, keine Kunden, nichts.“

Das allerdings sah Richter Jürgen Leichter in seiner Urteilsbegründung anders: Er verwies darauf, dass der Angeklagte selber im Polizeiauto auf dem Weg in den Lüdenscheider Gewahrsam eine Art Geständnis abgelegt hatte. „Wir seien zu spät gekommen“, hatte ein Ermittler sich an den Spruch des Angeklagten erinnert. Das Schöffengericht zeigte sich – auch aufgrund dessen, was im Keller gefunden worden war – letztlich überzeugt, dass der mehrfach auch wegen Drogendelikten vorbestrafte Angeklagte dort in erheblichem Maße Marihuana geerntet und den Ertrag in Umlauf gebracht hatte.

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