Landgericht muss entscheiden
„Es kann zu schweren Straftaten kommen“: Wird Mann aus MK dennoch aus Psychiatrie entlassen?
In dieser Woche fällt eine Entscheidung am Landgericht. Es geht um die Frage, ob ein psychisch erkrankter Mann aus dem MK in seine Heimat zurückkehrt oder in eine Klinik eingewiesen wird.
Werdohl - Es ist eine schwierige Entscheidung, die die 9. große Strafkammer des Landgerichts in dieser Woche zu fällen hat: Kehrt ein psychotisch erkrankter Mann as Werdohl in seine Heimatstadt zurück, oder wird er in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen?
Stadt | Werdohl |
Landkreis | Märkischer Kreis |
Fläche | 33,35 km² |
Einwohner | 17.657 (31. Dez. 2019) |
Wird Mann aus Werdohl aus Psychiatrie entlassen? Landgericht steht vor Entscheidung
Größte Bedenken hinsichtlich einer Entlassung des 36-Jährigen äußerte am Dienstag der psychiatrische Sachverständige Dr. Brian Blackwell in seinem Gutachten: „Im weiteren Verlauf kann es zu schweren Straftaten kommen“, trug er eine durchweg düstere Prognose über die psychische Verfassung des Beschuldigten vor: „Aktuell ist er schwer krank.“
Eine Rückkehr nach Werdohl sei mit dem Risiko einer Fortsetzung seines Lebens als „Drehtürpatient“ verbunden: Erneute Streitigkeiten mit Verwandten oder anderen Personen, mögliche Tätlichkeiten und Einweisungen in die Hans-Prinzhorn-Klinik in Hemer. Die dortigen Betreuer müssten „immer damit rechnen, dass etwas passieren kann“. Vor allem diese Unberechenbarkeit macht diesen Patienten zu einem schwierigen Fall.
Wird Mann aus Werdohl aus Psychiatrie entlassen? Experte sieht nur eine Möglichkeit
Die nächste Drehtür würde sich dann möglicherweise erneut in Richtung der psychiatrischen Klinik des Landschaftsverbandes in Lippstadt-Eickelborn drehen. Und je nachdem, was vorgefallen ist, müssten sich die Richter im Landgericht möglicherweise erneut die Frage stellen, ob es ausreichend Gründe für die dauerhafte Einweisung des 36-Jährigen gibt.
Der Sachverständige sah aus psychiatrischer Sicht in der Einweisung in die forensische Klinik die einzige Möglichkeit für den Beschuldigten: Der Maßregelvollzug mit allen medikamentösen Zwangsbehandlungen sei – paradoxerweise – die „am wenigsten einschränkende Maßnahme“ für den 36-Jährigen: „Draußen hat er keinen freien Willen.“ Außerhalb einer Klinik sei er von Reizüberflutung bedroht: „Der Stress ist für ihn zu groß.“
Der Fall
2018 lehnte das Landgericht Hagen die Unterbringung eines heute 36-jährigen Werdohlers in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik ab. Wegen einiger Faustschläge des an einer psychotischen Erkrankung leidenden Beschuldigten gegen Mitarbeiter und Mitpatienten in der Hans-Prinzhorn-Klinik (HPK) in Hemer wird im Landgericht erneut über seine mögliche Unterbringung in einer geschlossenen forensischen Klinik verhandelt.
Ohne die nötige Einsicht in seine Krankheit würde der Patient seine Medikamente nicht nehmen und stattdessen wieder zu beliebigen Drogen greifen. Dann wären erneute Straftaten wie Körperverletzungen und Beleidigungen höchstwahrscheinlich. Schwere Straftaten vom Kaliber einer Vergewaltigung oder eines möglichen Tötungsdeliktes hielt allerdings auch der Sachverständige für eher unwahrscheinlich. Seine dringende Empfehlung zur Einweisung in die Forensik trug er vor allem aus der Perspektive eines Arztes vor.
Wird Mann aus Werdohl aus Psychiatrie entlassen? Keine leichte Entscheidung für die Juristen
Für die Juristen, die nur aufgrund schwerer Straftaten eine derart einschneidende Sanktion verhängen können, ist die Entscheidung nicht leicht. Der Vorsitzende Richter Christian Hoppe fasste ein Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen: Zwischen April 2017 und Anfang 2020 habe der Beschuldigte rund zwei Jahre lang „in Freiheit“ gelebt.
In dieser Zeit „können wir kein Körperverletzungsdelikt feststellen“. Einiges spricht dafür, dass es einen körperlich ausgetragenen Streit des Beschuldigten mit seiner Schwester gab, in deren Verlauf sie Platzwunden am Kopf erlitt. Da diese Zeugin sich aber auf ihr Aussageverweigerungsrecht berief, ließ sich dieses Vorkommnis nicht aufklären.