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Noch nicht alle genehmigt: Erst ein Osterfeuer sicher

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Von: Ina Hornemann

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Um die Osterfeuer ist es aktuell nicht üppig bestellt in Werdohl. Bisher gibt es nur eine Anmeldung.
Um die Osterfeuer ist es aktuell nicht üppig bestellt in Werdohl. Bisher gibt es nur eine Anmeldung, aber immerhin drei Veranstaltungen in Planung. © Hesse

Werdohl – Eine einzige Anmeldung für ein Osterfeuer war bis Freitag im Ordnungsamt eingegangen, obwohl aktuell bereits mehr Veranstaltungen in Planung sind. Kurzentschlossene sollten bis spätestens eine Woche vorm Fest ihr Feuer der Brauchtumspflege bei der Stadt anmelden.

„Was die Anmeldefrist betrifft, sind wir nicht so streng“, erklärt Ordnungsamtsleiterin Andrea Mentzel. Laut des offiziellen Formulars, das auf der städtischen Homepage zum Download bereit steht, muss zwei Wochen vor Zündung die Genehmigung eingeholt sein. „Wenn nächste Woche noch Interessenten kommen, weisen wir sie nicht zurück“, so Mentzel - natürlich unter der Bedingung, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Als Mittel der Brauchtumspflege sind Osterfeuer dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Veranstalters und Name und Alter der verantwortlichen Personen, die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigen.

Natürlich benötigt die Stadt die Information, wo das Feuer stattfinden soll und welche Entfernung die Flamme zu baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsanlagen und bewaldeten Gebieten haben wird. Auch die Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials ist von Interesse und welche Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z. B. Feuerlöscher, Handy für Notruf) getroffen sind. Verwendet werden darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt. Behandelte Hölzer (auch Paletten und Schalbretter) und sonstige Abfälle (insbesondere Altreifen) sind tabu. Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.

Selbstverständlich muss auch an die Tierwelt geschützt sein: Um zu verhindern, dass Kleintiere in den geschichteten Naturstoffen eine verlockende Niststelle entdecken, darf das Brennmaterial erst kurz vor dem Anzünden zusammengetragen werden. Eine andere Möglichkeit ist, den Haufen vor dem Abbrennen komplett umzuschichten.

Bekannt sind aktuell die Planungen vom Versetaler Schützenverein, der ein Osterfeuer am Schützenheim Altenmühle am Samstag, 8. April, entzünden möchte. Die Jungschützen der ersten und dritten Kompanie des Werdohler Schützenvereins möchten am selben Tag zum Osterfeuer an der Dammstraße einladen. Einen Tag später laden die Pfadfinder zu einem Feuer am Biwakplatz Dammstraße.

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