Wahlberechtigt bei der Landtagswahl am 15. Mai sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 29. April 2022 in NRW wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle Wahlberechtigten sollten mittlerweile auch eine Wahlbenachrichtung ihrer Wohngemeinde erhalten haben. Wer dieses Schreiben nicht erhalten hat, steht mit größter Wahrscheinlichkeit nicht im Wählerverzeichnis. Daran lässt sich jetzt auch nichts mehr ändern, weil die Einspruchsfrist am 29. April abgelaufen ist.
Wie viele Stimmen darf man abgeben und wen kann man wählen?
Jede und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme in der linken Spalte des Wahlzettels wird ein Kandidat oder eine Kandidatin aus dem Wahlkreis gewählt. Damit entscheiden sie darüber, wer den Wahlkreis als direkt gewählte(r) Abgeordnete(r) im Landtag vertreten darf. Mit der Zweitstimme in der rechten Spalte entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler – unabhängig von ihrer Erststimme – für eine Partei. Diese Stimme hat Einfluss auf die Zahl der Listenplätze, die eine Partei im Parlament erhält, nicht jedoch unmittelbar darauf, wer aus dem Wahlkreis in den Landtag anzieht. In jeder Spalte darf man nur ein Kreuz machen.
Wann ist eine Stimme ungültig?
Gültig sind Stimmen, wenn die Wähler auf einem amtlichen Stimmzettel eindeutig ihre Wahlentscheidung kenntlich gemacht haben, also zum Beispiel durch ein Kreuzchen oder einen Haken in einem dafür vorgesehenen Kreis. Ungültig sind Stimmzettel dagegen zum Beispiel, wenn statt Kreuzchen oder Haken ein Fragezeichen verwendet wird, wenn sie vollständig durchgestrichen oder zerrissen abgegeben werden, oder wenn Wähler ihren eigenen (oder einen anderen) Namen auf den Stimmzettel geschrieben haben. Auf einem Stimmzettel aus einem anderen Wahlkreis ist nur die Erststimme ungültig, nicht jedoch die korrekt abgegebene Zweitstimme.
Wann kann man wählen?
Die Wahllokale, von denen die Städte die meisten barrierefrei eingerichtet haben, sind am 15. Mai landesweit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann jeder und jede Wahlberechtigte an der Landtagswahl teilnehmen. Mitbringen sollte man neben der Wahlbenachrichtigung am besten auch den Personalausweis oder Reisepass, damit der Wahlvorstand die Wahlberechtigung überprüfen kann. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann trotzdem wählen, denn anhand der Ausweispapiere können die Wahlhelfer die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis nachprüfen.
Darf man auch in einer anderen Stadt wählen?
Wenn man vorher einen Wahlscheinantrag gestellt hat, ist es möglich, am Wahltag unter Vorlage des Wahlscheines in einer anderen Stadt zu wählen, allerdings nur innerhalb eines Wahlkreises. Werdohler dürfen also nur in Wahllokalen des Wahlkreises 121 (Altena, Iserlohn, Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl ) wählen, Neuenrader und Balver nur in Wahllokalen des Wahlkreises 122 (Balve, Hemer, Menden, Neuenrade, Plettenberg).
Wie kann man sonst noch wählen?
Kann man am Wahltag nicht in ein Wahllokal gehen, weil man zum Beispiel Urlaub macht, krank oder beruflich verhindert ist, hat man die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Allerdings musste dafür bis Freitag, 13. Mai, ein entsprechender Antrag beim Wahlamt der Stadtverwaltung gestellt werden. In Werdohl hatten bis 12 Uhr am Freitag 3108 Wahlberechtigte einen solchen Antrag auf Briefwahl gestellt, in Neuenrade waren es 2825 und in Balve 2941 Wahlberechtigte. Nur in besonderen Fällen wie einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann Briefwahl auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss aber spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle – in aller Regel im Rathaus – vorliegen, da um 18 Uhr mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
Wann gibt es die Wahlergebnisse?
Die abgegebenen Stimmen werden nach Schließung der Wahllokale, also nach 18 Uhr am Sonntag, direkt in den Wahllokalen ausgezählt und dann über die Stadtverwaltungen in die Datenverarbeitung des Kommunalen IT-Dienstleisters Südwestfalen IT (SIT) eingegeben. Auf www.come-on.de berichten wir schon den ganzen Tag über aktuell vom Wahlgeschehen in den 15 Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises – und am Abend natürlich auch über die Entscheidungen in den drei MK-Wahlkreisen 121, 122 und 123 sowie in ganz NRW. In Neuenrade findet am Sonntagabend ab 18 Uhr auch eine öffentliche Ergebnispräsentation im Rathaus statt. Wegen der Coronapandemie wollen Werdohl und Balve darauf verzichten. Zur Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses in den drei Wahlkreisen des Märkischen Kreises tagt der Kreiswahlausschuss am Donnerstag, 19. Mai, ab 15 Uhr im Lüdenscheider Kreishaus.