Laut MVG-Sprecher Jochen Sulies sind Ohles Sorgen in Bezug auf das e-Ticket unbegründet. „Wir speichern sämtliche Daten ausschließlich auf der Karte selbst, nicht aber in unseren Systemen. Sie dienen als ein digitaler Kundenbeleg für Reklamationen, vergleichbar mit Entwertungsstempeln bei Papiertickets.“ Darüber, welche Daten wofür erhoben werden, informiere die MVG auf ihrer Webseite. Sulies verweist auf den dort angelegten Datenschutz-Bereich. „Wir haben unsere Abonnenten im Vorfeld, aber auch postalisch über die Änderungen informiert, die sich aus der Umstellung auf die e-Tickets ergeben“, sagt der Pressesprecher.
Zusammengefasst funktioniere die Datenspeicherung nach Webseiteninformationen wie folgt: Auf dem Chip werden Fahrkartendaten (welcher Fahrausweis gebucht wurde), personenbezogene Daten (wer das Ticket nutzen darf) und die von Ohle kritisierten Nutzungsdaten (die letzten acht Transaktionen) gespeichert.
Dabei seien sowohl die Art der Transaktion – ob es sich beispielsweise um einen Ticketkauf, Check-in, Check-out oder ähnliches handelt – als auch Zeitpunkt und Ort der Transaktion relevant. Bei Letzterem würden allerdings keine konkreten Haltestellen, sondern lediglich die allgemeine Information, dass es sich um das Verkehrsnetz der MVG handele, gespeichert. „Dieses Verfahren haben wir juristisch mehrfach prüfen lassen. Wir versuchen, dabei so transparent wie möglich mit unseren Kunden umzugehen – wir wissen, dass es ein sehr sensibles Thema ist“, versichert Sulies.
Auf Anfrage könnten die Kunden die Daten auch wieder von ihren Karten löschen lassen. Hier geht es zu den Datenschutz-Informationen: https://www.mvg-online.de/datenschutz