Die Frage, ob gerade auch vor diesem Hintergrund ungeimpftes Personal demnächst abgezogen wird, konnte der kommissarische Pressesprecher nicht beantworten: „Wir dürfen solange weiterbeschäftigen, bis das Gesundheitsamt zu einer Entscheidung gekommen ist. Welche Konsequenzen das für den einzelnen Mitarbeiter am Ende aber haben könnte, ob also ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird, können wir nicht einschätzen.“
Der Märkische Kreis hatte mit Blick auf die vom Bund beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht mitgeteilt, dass Arbeitgeber nicht immunisiertes Personal bis spätestens Donnerstag, 31. März, dem Gesundheitsamt des Märkischen Kreises melden müssten. Weiter schreibt der Kreis: „Anschließend werden die gemeldeten Personen vom Kreisgesundheitsamt angeschrieben und aufgefordert, ihren Impfstatus mitzuteilen.