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Haus versteigert: Was kommt jetzt in den Danziger Hof?

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Von: Thomas Krumm

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Seit 2015 steht der Danziger Hof in Pungelscheid leer. Hakan und Harun Cici wollen das Gebäude jetzt renovieren lassen und anschließend den Gastronomiebetrieb wieder aufnehmen. © Griese

Werdohl - Der Danziger Hof an der Burggrafenstraße in Pungelscheid hat einen neuen Besitzer: Die Immobilienmakler Hakan und Harun Cici ersteigerten die seit 2015 leerstehende Gaststätte bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Altena. Der Kaufpreis war nicht hoch.

An der Nutzung des Gebäudes soll sich nichts ändern. Nach einer Renovierung sollen die beiden vorhandenen Wohnungen wieder vermietet und die Gaststätte erneut für gastronomische Zwecke genutzt werden, kündigte Hakan Cici an. Der Kaufpreis beträgt 81.000 Euro.

Weiteren Spekulationen über eine mögliche Nutzung der Immobilie begegnete er mit einer persönlichen Bemerkung, die nicht unbedingt auf den Danziger Hof gemünzt war: „Ich hätte gerne etwas in Werdohl, wo Wellness angeboten wird.“ 

272 Quadratmeter Gewerbefläche 

Beim vorangegangenen Versteigerungstermin hatte Hakan Cici sich optimistisch gezeigt, dass man aus dem Danziger Hof etwas machen könne. „Sonst wäre ich nicht hier.“ Fläche bietet sich den Erwerbern reichlich: Das Gutachten gibt die Gewerbefläche mit 272 Quadratmetern an. Mit dem Zuschlag gingen auch das Inventar und die Kegelbahn in den Besitz der neuen Eigentümer über. Die Wohnungen haben zusammen 141 Quadratmeter. 

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Ein Blick auf die Terrasse des Danziger Hofes an der Burggrafenstraße. Hier rücken demnächst die Arbeiter an. © Griese

Noch ein weiterer Bieter war ins Amtsgericht gekommen, nachdem zu diesem erfolgreichen Zwangsversteigerungstermin die Wertgrenzen nach unten gegangen waren. Ein Gutachter hatte den Wert der Immobilie auf 164.000 Euro geschätzt – das bisherige Mindestgebot von 82.000 Euro konnte damit unterboten werden. Ausgehend von 30.000 Euro schraubten sich die beiden Bieter in 14 Schritten gegenseitig in eine Höhe, die – aus Sicht der Gläubiger – immerhin in der Nähe der Hälfte des Verkehrswertes lag. 

Immobilie steht auf Erbbaugrundstück 

Breiten Raum nahmen in der Sitzung die Erklärungen zum Erbbaurecht ein. Denn die Immobilie befindet sich auf einem Erbbaugrundstück, für das an die Eigentümergemeinschaft ein Pachtzins zu zahlen ist. Deren Vertreter machte allerdings deutlich, dass es den Eigentümern vor allem darum geht, dass die Immobilie wieder flott gemacht und genutzt wird. Eine Erhöhung des historisch niedrigen Erbbauzinses sei derzeit nicht geplant. 

Die zuständige Rechtspflegerin hatte zu Beginn der Versteigerung noch einmal auf den „erheblichen Unterhaltungs- und Sanierungsstau“ hingewiesen, was die Gläubiger zu einem dringenden Appell an die Bieter veranlasste: „Sie müssen das Gebäude jetzt vor dem Winter retten.“ Tatsächlich hat das Anfang der 1960er-Jahre gebaute und 1972 erweiterte Haus einige Mängel inklusive kleinerer Feuchtigkeitsschäden. Diese beschränken sich bisher aber weitgehend auf den Kellerbereich. 

Das Immobilien-Gutachten listete weitere Mängel auf, was den Gesamteindruck einer durchaus robusten Immobilie aber nicht entscheidend trübte.

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