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Nach Glücksspiel-Razzia: Ein Beschuldigter verurteilt

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Von: Volker Griese

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Bei einer Razzia in einem mutmaßlich illegalen Spielcasino in Werdohl hat die Polizei im Mai 2021 auch einen Pokertisch entdeckt.
Bei einer Razzia in einem mutmaßlich illegalen Spielcasino in Werdohl hat die Polizei im Mai 2021 auch einen Pokertisch entdeckt. © Polizei

Fast 18 Monate sind vergangen, dass die Polizei in Werdohl ein mutmaßlich illegales Spielcasino entdeckt hat. Der Vorgang schlug damals hohe Wellen in der Stadt an Lenne und Verse, zumal der Hauptbeschuldigte öffentlich mit einer abenteuerlichen Erklärung aufwartete. Abgeschlossen ist der Fall noch immer nicht, dafür aber einer der Protagonisten in einem fast identischen Fall mittlerweile rechtskräftig verurteilt.

Werdohl – Es war die Nacht zum 21. Mai 2021, als einer Polizeistreife an der Dammstraße ein Mann auffiel, der sich aufgrund der seinerzeit geltenden nächtlichen Corona-Ausgangssperre dort gar nicht hätte aufhalten dürfen. Die Überprüfung seiner Personalien mündete dann in die Entdeckung eines nach damaliger Annahme der Polizei illegalen Spielcasinos ganz in der Nähe. In einem mit sechs Spielautomaten sowie Poker- und Black-Jack-Tischen ausgestatteten Raum sollen sich damals 28 Personen aus Werdohl, Plettenberg, Lüdenscheid, Balve, Neuenrade und Werl im Alter zwischen 23 und 58 Jahren aufgehalten haben. Polizeibeamte durchsuchten alle Anwesenden und stellten unter anderem einen niedrigeren fünfstelligen Bargeldbetrag und hochwertige Uhren sicher.

Der Besitzer des Gebäudes meldete sich eine Woche nach der Razzia in der Redaktion und gab an, keineswegs ein illegales Spielcasino betrieben, sondern vielmehr ein Treffen einer Selbsthilfegruppe gegen Spielsucht durchgeführt zu haben. Es habe kein illegales Glücksspiel gegeben, es sei überhaupt nicht um Geld gespielt worden.

Die Polizei führte anschließend monatelang Ermittlungen durch und befragte Beschuldigte und Zeugen. „Das Verfahren ist allein aufgrund der Masse an Zeugen und Tatverdächtigen sehr aufwendig“, sagte Polizei-Pressesprecher Marcel Dilling im August 2021 auf Nachfrage. Fünf Monate später hieß es immer noch, die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, das Kommissariat sei damit beschäftigt, verdächtige Personen vorzuladen und zu vernehmen.

Was die Polizei damals nicht erwähnte: Gegen einen der Beschuldigten – es handelte sich wohl um den Mann, der die Aufmerksamkeit der Polizei erst auf das Geschehen rund um die Spieltische gelenkt hatte – war das Verfahren rund vier Wochen zuvor mit staatsanwaltlicher Verfügung eingestellt worden. Die Beteiligung an einem unerlaubten Glücksspiel sei ihm nicht nachzuweisen gewesen, hieß es auf Nachfrage vonseiten der Hagener Staatsanwaltschaft.

Für Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli ist die langwierige Ermittlungsarbeit nach der Werdohler Razzia und auch die Einstellung des Verfahrens gegen einen der Beschuldigten nichts Ungewöhnliches. „Verfahren wegen unerlaubten Glücksspiels sind immer außerordentlich zäh“, sagte er. Was die Teilnahme an solchen Spielrunden angehe, hätten die Ermittler „oft Nachweisprobleme“, erläuterte er und zählte eine Reihe von Ausreden und Erklärungen auf, mit denen Beschuldigte versuchten, ihre Hände in Unschuld zu waschen. „Das sind die reinsten Märchenstunden.“ Chancen auf eine Verurteilung gebe es praktisch nur, wenn die Spieler auf frischer Tat ertappt werden könnten.

Auf wieviele der 28 im Mai 2021 an der Dammstraße angetroffenen Personen das zutrifft, ist schwer zu sagen. Etliche Verfahren wurden vom Hauptverfahren abgetrennt. Oberstaatsanwalt Dr. Pauli spricht mittlerweile aber nur noch von 26 Beteiligten.

Etwas anders verhält es sich mit der Beweisführung offensichtlich, wenn es nicht nur um die Teilnahme, sondern um die Veranstaltung illegalen Glücksspiels geht. Dessen soll sich der damals 45-jährige Besitzer des Gebäudes schuldig gemacht haben. Gegen ihn sei Anklage erhoben beziehungsweise ein Strafbefehlsantrag beim Amtsgericht Altena gestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft jetzt auf Nachfrage mit. Das Verfahren sei dort noch anhängig. Mit anderen Worten: Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Derweil hat das Amtsgericht Altena gegen denselben Mann im vergangenen Jahr einen Strafbefehl wegen der Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels verhängt. Nach Auffassung des Gerichts hatten ihm die Ermittler nachgewiesen, rund sieben Monate nach der Razzia am selben Ort wie im Mai 2021 illegales Glücksspiel organisiert zu haben.

Polizisten waren gegen 1 Uhr in der Nacht zum 26. Januar 2022 erneut auf einen Mann vor dem Haus an der Dammstraße sowie mehrere Fahrzeuge aufmerksam geworden und hatten daraufhin die Räumlichkeiten kontrolliert. Dabei hatten sie mehrere Personen angetroffen und auch Anhaltspunkte für die Durchführung von Glücksspiel gefunden. Polizei-Pressesprecher Dilling zählte Spielkarten, Chips und Spielautomaten als Belege dafür auf, dass gespielt worden sei. Die anschließenden polizeilichen Ermittlungen hätten sich gegen 19 Personen gerichtet.

Unter den Beschuldigten war erneut der Besitzer des Gebäudes. Der wurde mittlerweile vom Amtsgericht Altena zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen (insgesamt 900 Euro) verurteilt. Diese Entscheidung ist nach Auskunft der Staatsanwaltschaft auch bereits rechtskräftig.

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