Fördergeld, das nicht verwendet werden kann: Ärger über Richtlinien

Dass eine Kommune in der heutigen Zeit Fördermittel nicht verwendet, ist kaum vorstellbar. Und doch kann die Stadt Werdohl mit den 128.000 Euro, die das Land NRW im Rahmen des „Stärkungspaktes NRW gemeinsam gegen Armut“ zur Verfügung stellt, so gut wie nichts anfangen.
Werdohl – Während der Sitzung des Sozialausschusses am Dienstag (25. April) informierten Sabine Bleckmann, Abteilungsleiterin Soziales, und Bürgermeister Andreas Späinghaus die Kommunalpolitiker über den mehr als unbefriedigenden Sachverhalt. Demnach stellt das Land den Kommunen insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung, um „unbürokratisch finanzielle Mehrbelastungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen aufgrund verstärkter Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation auszugleichen“. Zudem sollen Kommunen in der Lage sein, durch Einzelfallhilfen oder Verfügungsfonds Menschen in existenziellen Notsituationen zu helfen.
Die Unterstützungsleistung in Höhe von etwa 128.000 Euro, die in Werdohl zur Verfügung stünden, könnten laut Vorlage beispielsweise in folgenden Bereichen ausgegeben werden: für krisenbedingte Mehrausgaben bei Miet- und Betriebskosten kommunaler Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für krisenbedingte Mehrausgaben im Bereich Lebensmittelausgaben/Tafeln und/oder krisenbedingte Mehrausgaben im Bereich Personal (beispielsweise zusätzliches Personal aufgrund notwendiger Ausweitung der Beratungsangebote).
„Wir hatten noch viele Fragen an das Land und haben die Förderrichtlinien im März genau aufgedröselt“, berichtete Bleckmann. Das Ergebnis sei sehr ernüchternd gewesen: Die in der Richtlinie erwähnten Mehrausgaben beziehen sich demnach nur auf „die Unterschiede des Jahres 2022 gegenüber dem Jahr 2023“.
Wir wissen nicht, wie wir das Geld ausgeben können.
„In diesem Jahr tritt aber bekanntlich die Energiepreisbremse in Kraft“, stellte Bleckmann heraus. Richtig teuer könne es dann ab 2024 werden. Zudem seien die Förderrichtlinien so eng gestrickt, dass bei der Stadt Werdohl lediglich eventuell die Jugendeinrichtungen profitieren könnten.
Auch die Diakonie, die sich schon an die Stadt gewandt habe, um Fördermittelbedarf anzumelden, sei zurückgerudert, nachdem die Förderrichtlinien bekannt waren. Dort wolle man die Sachlage zunächst genau prüfen und dann entscheiden, ob man Gelder beantrage.
„Es ist an sich ein sehr positiver Ansatz, den Kommunen in diesem Rahmen Hilfe anzubieten. Aber die Ausführung ist alles andere als gut“, kritisierte der Bürgermeister. „Das geht völlig am Ziel vorbei.“ Die Hoffnung, zum Beispiel der Tafel unbürokratisch mit dem Geld helfen zu können, habe sich aufgrund der Förderrichtlinien zerschlagen.
„Es gibt schon Kommunen, die überlegen, das Geld zurückzugeben“, berichtete Späinghaus. „Auch wir wissen nicht, wie wir es ausgeben können.“