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Nach „Behörden-Ping-Pong“: Schnitzelranch kann endlich eröffnen

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Von: Volker Griese

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Einen ganzen Stapel von Papieren hat Thomas Kleinhorst schon beisammen. Eine wichtige Bescheinigung fehlt aber noch, damit er endlich die Konzession für die „Pungelscheider Schnitzelranch“ erhält.
Einen ganzen Stapel von Papieren hat Thomas Kleinhorst schon beisammen. Eine wichtige Bescheinigung fehlt aber noch, damit er endlich die Konzession für die „Pungelscheider Schnitzelranch“ erhält. © Griese

Eigentlich wollte Thomas Kleinhorst die „Pungelscheider Schnitzelranch“ im ehemaligen Danziger Hof schon am 1. April eröffnen, dann stand der 14. April im Raum. Weil noch immer wichtige Unterlagen fehlten, musste er den Start erneut verschieben. Jetzt soll es endlich losgehen.

Update vom 24. April, 10.51 Uhr: Gute Nachrichten: Thomas Kleinhorst hat seine Konzession erhalten. Er werde die „Pungelscheider Schnitzelranch“ nun am Freitag, 28. April, um 16 Uhr eröffnen, teilte der Gastwirt mit. Zur Begrüßung gebe es für alle Gäste frische Reibekuchen und Apfelkompott.

[ERSTMELDUNG] Werdohl – Jahrelang hat der ehemalige Danziger Hof an der Burggrafenstraße in Pungelscheid leergestanden, bis schließlich die Immobilienhändler Harun und Hakan Cici das Gebäude erwarben und nach einem neuen Nutzer suchten. Den fanden sie nach einiger Zeit in dem Werdohler Thomas Kleinhorst (58), der zuletzt in Lüdenscheid die Brüninghauser Halle bewirtschaftet hatte, aber nach einer neuen Wirkungsstätte suchte.

Kleinhorst renovierte in monatelanger Arbeit mit viel Eigenleistung die durch jahrelangen Leerstand heruntergekommenen Gasträume und die Kegelbahn in Pungelscheid, baute eine komplett neue Küche ein und wollte das Restaurant mit gutbürgerlichem Angebot eigentlich am 1. April eröffnen. Da hatte der 58-Jährige die Rechnung allerdings ohne die Behörden gemacht. „Zunächst hatte ich Theater mit dem Bauamt“, berichtet Kleinhorst. Angeblich sei der seit Jahrzehnten bestehende Vorbau der fast 60 Jahre alten Gaststätte ohne Genehmigung errichtet worden, außerdem habe angeblich ein Notausgang gefehlt. Die aufkommenden Fragen hätten aber noch relativ problemlos geklärt werden können. „Es hat sich dann herausgestellt, dass es einen Bestandsschutz gibt, beziehungsweise alles vorhanden ist“, berichtet Kleinhorst.

Dann habe er ein „Behörden-Ping-Pong“ erlebt, als es um den Fettabscheider für die Küche gegangen sei. Keine Stelle habe ihm eine verlässliche Auskunft geben können. „Ich weiß bis heute nicht, ob ich einen Fettabscheider brauche“, zuckt Kleinhorst mit den Schultern.

Das kann alles passieren. Aber ich muss das jetzt ausbaden.

Thomas Kleinhorst, Gastronom im Wartestand

Die größten Probleme gab und gibt es aber am wichtigsten Punkt: Weil noch eine Bescheinigung fehlt, hat Thomas Kleinhorst immer noch keine Konzession und darf seine Gaststätte deshalb eigentlich noch gar nicht öffnen. Dass er trotzdem in den vergangenen Tagen schon hin und wieder Gesellschaften bewirten durfte, verdankt er Einzelgenehmigungen durch die Stadt Werdohl, die dabei von der Möglichkeit des Gaststättengesetzes Gebrauch machte, für „Veranstaltungen von kurzer Dauer“ den Gaststättenbetrieb unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend zu erlauben. „Die Genehmigungen werden in der Regel auch innerhalb eines Tages erteilt“, ist der gelernte Koch dankbar, dass sich die Stadt da sehr entgegenkommend zeige.

Gaststätten-Gesetz: Zuverlässigkeit und fachliche Eignung wichtig

Wer eine Gaststätte betreiben, also gewerbsmäßig (alkoholische) Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen möchte, muss ein Gewerbe anmelden, benötigt aber vor allem eine Konzession. Damit soll sichergestellt werden, dass von dem Betrieb unter anderem keine Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste (Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen wie beispielsweise Geräusch- und Geruchsemissionen ausgehen. Wer eine Gaststättenkonzession erhalten möchte, muss die persönliche Zuverlässigkeit – beispielsweise durch Auszüge aus dem Bundeszentralregister, aus dem Gewerbezentralregister – und die fachliche Eignung nachweisen. Die zuständige Behörde – in der Regel die Stadtverwaltung – kann noch weitere Nachweise verlangen, weshalb es sinnvoll ist, sich dort rechtzeitig zu erkundigen. Außerdem muss man nachweisen, dass die Räume entsprechend der landesrechtlichen Vorschriften nutzungsfähig sind.

Dass er dafür jedes Mal Gebühren zahlen musste, wurmt Kleinhorst zwar, aber er hat es zähneknirschend in Kauf genommen. Viel mehr ärgert ihn, dass er nun schon seit zwei Monaten auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Staatsanwaltschaft warte. Einmal, berichtet der 58-Jährige, sei eine entsprechende Anfrage der Stadt Werdohl an die Staatsanwaltschaft wohl aus unerfindlichen Gründen verloren gegangen. Deshalb seien schon einmal vier Wochen verstrichen, ohne dass irgendetwas passiert sei. „Das kann alles passieren“, zeigt der Gastronom Verständnis, gibt allerdings auch zu bedenken: „Ich muss das jetzt ausbaden.“

Das Gaststättengesetz zählt nun eine ganze Reihe von Gründen auf, aus denen eine Kommune die Erteilung einer Gaststättenkonzession versagen könnte. Das Fehlen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Staatsanwaltschaft gehört allerdings nicht dazu. Letztlich geht es um die Frage, ob der Antragsteller „die gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit“ nachweisen kann. Die glaubte Kleinhorst mit einem erweiterten Führungszeugnis belegt zu haben.

Das jedoch sieht die Stadt nach Aussage von Bürgermeister Andreas Späinghaus etwas anders. „Die Information der Staatsanwaltschaft geht über ein Führungszeugnis hinaus“, sagt er und verweist auf einen schon länger zurückliegenden Fall, in dem ein verurteilter Mörder eine Gaststätte betrieben habe. Auch gehe es bei der Auskunft um „steuerliche Dinge“.

Thomas Kleinhorst sitzt also weiterhin auf „heißen Kohlen“: Die erhofften Einnahmen aus seiner Schnitzelranch fehlen, die laufenden Kosten muss er dennoch bestreiten. „Ich warte nun schon seit sieben Wochen, so langsam wird das Geld knapp“, sagt er. Bis zu drei Monate könne es dauern, bis er die ersehnte Bescheinigung erhalten könne, habe er erfahren. Kleinhorst ist verzweifelt: „Dann kann ich gleich Insolvenz anmelden!“ Dass er von der Stadt in dieser Angelegenheit keine Hilfe erhalte, hält er für „nicht bürgerfreundlich“. Er sei „schwer enttäuscht“ und fühle sich im Stich gelassen.

Dass er bei seinen Nachfragen im Rathaus vielleicht nicht immer den richtigen Ton getroffen habe, räumt Kleinhorst ein, verweist aber dabei auf seinen mittlerweile zum Zerreißen gespannten Geduldsfaden. Auch Bürgermeister Späinghaus kann sich an eine nicht so schöne Begegnung mit dem verhinderten Gastwirt erinnern, zeigt sich aber versöhnlich. „Wir freuen uns ja, dass wir einen Gastronomen haben, der sich engagieren will“, sagt er. Aber auch der müsse sich nun einmal an gewisse Spielregeln halten. Und er drücke Kleinhorst die Daumen, dass die Staatsanwaltschaft die erforderliche Bescheinigung jetzt möglichst bald ausstellt. „Das ist der letzte Baustein für die Erteilung der Konzession“, betont Späinghaus, dass Thomas Kleinhorst ansonsten alle erforderlichen Papiere vorgelegt habe.

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