Energie sparen: Stadt verzichtet weiter auf Außenbeleuchtung

Um eine Notsituation bei der Energieversorgung über den Winter zu vermeiden, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr zwei Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen. Sie beinhalteten konkrete Energiesparmaßnahmen, unter anderem das Abschalten der Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden oder Denkmälern. Am 15. April ist die Verordnung ausgelaufen. Was macht nun die Stadt Werdohl?
Werdohl ‒ Ein aufmerksamer Nachbar der katholischen Grundschule St. Michael hatte über sieben Wochen lang beobachtet, dass in einem Raum dauerhaft Licht brannte und merkte im Zuge seiner Nachforschungen zum Thema auch die 2022 eingeführten Energiesparmaßnahmen an. Mittlerweile ist klar: Das Licht im Schulgebäude ist wieder aus und andere Leuchten bleiben es.
Nach einer aufwendigen Fehlersuche konnte das Team der städtischen Gebäudeunterhaltung einen defekten Bewegungsmelder ausfindig machen, der dafür sorgte, dass das Licht in den Abendstunden immer wieder anging. Der Fehler im Bereich der Deckenbeleuchtung konnte mittlerweile behoben werden.
Darüber hinaus haben die Energiesparmaßnahmen im Bereich der städtischen Gebäudeunterhaltung und der Straßenbeleuchtung nach wie vor Bestand: Bei den Straßenlaternen ist eine Nachtabschaltung aktiviert und bei den öffentlichen Gebäuden wird weiterhin auf eine Außenbeleuchtung verzichtet, teilen die Fachabteilungen im Rathaus auf Anfrage mit.