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Energiepreisbremse: Mark-E braucht mehr Zeit

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Von: Volker Griese

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Die Energiepreisbremse wird für Kunden der Mark-E erst ab April greifen, teilt der Versorger mit.
Die Energiepreisbremse wird für Kunden der Mark-E erst ab April greifen, teilt der Versorger mit. © FREESE

Die vom Gesetzgeber im Dezember 2022 beschlossenen Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme stellen die Energieversorger in Deutschland vor eine Mammutaufgabe. Auch Mark-E arbeite mit Hochdruck an der gesetzeskonformen Umsetzung der Energiepreisbremsen, teilte der Energieversorger mit.

Werdohl – Insbesondere die Implementierung der dazu notwendigen IT-Lösungen sei aufwändig und in der Kürze der zur Verfügung stehenden und vorgegebenen Zeit kaum zu realisieren. „Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, müssen rechtliche Anforderungen geprüft, technische Prozesse in einem Massenmarkt installiert und Probeläufe durchgeführt werden“, teilte Pressesprecher Andreas Köster mit.

„Viele Energieversorgungsunternehmen schaffen es daher nicht, die Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Auch Mark-E muss die Fertigstellung der Umsetzung zu den Energiepreisbremsen leicht verschieben und wird die Entlastungen an die Kunden beginnend mit dem April-Abschlag weitergeben“, führte er weiter aus und versicherte gleichzeitig, dass alle Kunden die ihnen zustehenden Entlastungen in voller Höhe erhielten.

Konkret bedeute dies für die Kunden mit automatischer Abbuchung, dass die Abschlagszahlung für den Monat März von Mark-E wie üblich eingezogen werde. Kunden, die ihren Strom- oder Gasabschlag selbst überweisen, sollen dies auch für den Monat März in gewohnter Höhe tun. Mit Wirkung zum 1. April 2023 werde Mark-E dann alle Entlastungsbeträge rückwirkend ab Januar 2023 berücksichtigen und entsprechend verrechnen.

Alle betroffenen Kunden sollen im März noch ein ausführliches und individuelles Anschreiben mit allen wichtigen Informationen zu den Preisbremsen erhalten. Auch unter www.mark-e.de/entlastungspakete hat Mark-E entsprechende Informationen zusammengestellt.

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