Tatsächlich hat Werdohl inzwischen knapp zwei Drittel von insgesamt 3400 Straßenleuchten mit LEDs ausgestattet und dadurch den Stromverbrauch erheblich reduzieren können. Im Jahr 2008 zum Beispiel hat die Werdohler Straßenbeleuchtung noch rund 850 000 Kilowattstunden Strom verbraucht, im Jahr 2021 waren es nur noch 403 000 Kilowattstunden.
Allerdings ist im gleichen Zeitraum auch der Strompreis gestiegen: von rund 14,5 auf 23,4 Cent pro Kilowattstunde. Aufgrund des Ukraine-Krieges sei der Preis nun „explodiert“, argumentiert die Stadtverwaltung, warum die Nachtabschaltung trotz geringeren Stromverbrauchs notwendig sei. „Für 2023 ist mit einem Arbeitspreis von über 40 Cent pro Kilowattstunde zu rechnen“, heißt es .
Das würde bedeuten, dass die Stadt bei einer Berechnung auf Basis des Stromverbrauchs von 2021 etwa 160 000 Euro für die Straßenbeleuchtung ausgeben müsste. Das wären rund 38 000 Euro (etwa 30 Prozent) mehr als im Jahr 2008 und sogar rund 66 000 Euro (etwa 70 Prozent) mehr als im Jahr 2021.
„Da sich weitere relevante Energieeinsparungen durch die Ausweitung der LED-Technik zeitnah nicht realisieren lassen liegt es nahe, wieder eine Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung einzuführen“, konnten die Ratsmitglieder in der Sachdarstellung der Stadtverwaltung nachlesen.
Die Bereitschaft der Politik, dem Vorschlag der Verwaltrung zu folgen, war von vornherein groß. Schon der Hauptausschuss hatte zwei Wochen zuvor Zustimmung signalisiert. Auch im Rat gab es über alle Fraktionen hinweg wenig Tendenz, sich der Sparmaßnahme zu verweigern. WBG-Fraktionschef Thorsten Hänel fragte nach Erfahrungen aus der erste Nachtabschaltung hinsichtlich gestiegener Kriminalität.
Bürgermeister Andreas Späinghaus (SPD) konnte ihn beruhigen: „Bei der Nachtabschaltung im Rahmen des Stärkungspaktes ist es zu keinen vermehrten Fällen von Vandalismus oder Einbrüchen gekommen.“
So stimmte der Rat schließlich nicht nur einstimmig für die Nachtabschaltung. Er nahm sogar die zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung heraus. Allerdings verlangte die Politik, dass die Verwaltung in halbjährlichen Abständen über die Auswirkungen der Maßnahme berichtet.
Abgeschaltet wird die Straßenbeleuchtung in Wohn-, Gewerbe- und Randgebieten zwischen 0 und 4.15 Uhr (samstags 2 bis 4.30 Uhr) und in der Innenstadt sonntags bis donnerstags zwischen 0 und 4.15 Uhr. Freitags und samstags wird das Licht in der Innenstadt nicht abgeschaltet. Auch an besonderen Gefahrenpunkten und an den innerörtlichen Abschnitten der Bundesstraßen sollen die Laternen durchgehend brennen.